Im letzten Drittel einer Pressemitteilung des TÜV-Verbands, der politischen Interessenvertretung der TÜV-Prüforganisationen, zur Brandgefahr bei E-Scootern steht der entscheidende Satz: „Mit der angekündigten Novelle der eKFV sollte eine Angleichung der Sicherheitsanforderungen für Batterien von E-Scootern und Pedelecs erfolgen.“ Die dort geforderte Angleichung von Sicherheitsstandards bei den Batterien von E-Scootern an die höheren Anforderungen, die bei Pedelecs bereits gelten, sind aus Sicht der Betriebsverantwortlichen der ÖPNV-Unternehmen der wesentliche Punkt.
VDV-Geschäftsführer Martin Schmitz: „Es ist gut, dass der TÜV-Verband an der entscheidenden Stelle zu ähnlichen Erkenntnissen kommt wie die beiden unabhängigen Gutachten, die wir als Branche dazu in Auftrag gegeben haben: Aktuell besteht eine Regelungslücke bei den Sicherheitsstandards der mechanischen Festigkeit von Batterien in E-Scootern. Was auf den ersten Blick wie eine Kleinigkeit oder Formalie wirkt, ist aus Sicherheitsaspekten und in Haftungsfragen ein entscheidender Baustein. Genau deshalb sehen sich die Betriebsverantwortlichen der ÖPNV-Unternehmen aktuell zum Handeln gezwungen. Solange diese Frage offenbleibt, muss weiterhin vor Ort durch die betrieblich Verantwortlichen entschieden werden, wie mit der Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen umzugehen ist. Da hilft auch der Hinweis auf eine Straßenzulassung dieser Fahrzeuge nicht.
Denn im Brandfall sind die Auswirkungen von brennenden Akkus und Batterien auf der Straße, also unter freiem Himmel, komplett anders als in geschlossenen Räumen wie in Bus oder Bahn. Besonders die entstehende Rauchentwicklung und natürlich auch das mögliche Feuer im Ein- und Ausstiegsbereich der Fahrzeuge kann in hohem Maße gesundheitsgefährdend für alle Fahrgäste in den Fahrzeugen sein. Damit E-Scooter künftig überall im ÖPNV wieder mitgenommen werden können, muss die Regelungslücke geschlossen werden. Dies geht am besten über die Angleichung der entsprechenden Norm.
Bis dahin können die Hersteller auch rechtssicher und verbindlich schriftlich erklären, dass ihre Fahrzeuge alle notwendigen gesetzlichen Vorgaben, auch bezüglich der Sicherheit der verbauten Batterie, erfüllen. Dazu reicht allerdings nicht eine Pressemitteilung mit vielen Aussagen im Konjunktiv. Gerne stehen wir dazu auch weiterhin für den fachlichen Austausch mit dem TÜV zur Verfügung. Inhaltlich liegen wir an den entscheidenden Stellen nicht weit auseinander.“
Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)