Die Busfahrer im privaten Omnibusgewerbe in Bayern erhalten rückwirkend zum 1. Oktober 2023 wieder einen allgemeinverbindlichen Lohntarifvertrag. Am 1. März 2024 hat der Tarifausschuss beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales den vom Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) e.V. und der Gewerkschaft Verdi im August 2023 abgeschlossenen Lohntarifvertrag Nr. 30 erneut als Anschlusstarifvertrag für die Berufsgruppe Omnibusfahrer für allgemeinverbindlich erklärt.
Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines Tarifvertrags bewirkt nach dem Tarifvertragsgesetz, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch für alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden und Gesetzescharakter entfalten. Konkret bedeutet dies, dass alle Omnibusfahrer, die in privaten bayerischen Busbetrieben beschäftigt sind, Anspruch auf den Tariflohn (einschließlich der Schicht- Nacht- und Mehrarbeitszuschläge) des Lohntarifvertrages Nr. 30 haben. Der Tarifvertrag läuft mindestens bis zum 31. März 2025.
Die Einhaltung gesetzlich und tarifvertraglich vorgegebener sozialer Standards und Arbeitsbedingungen liegen im öffentlichen Interesse und sind für den Erhalt der Verkehrssicherheit unerlässlich.
„Mit der Allgemeinverbindlicherklärung des Lohntarifvertrags für bayerische Omnibusfahrer haben das Arbeitsministerium und die Sozialpartner des privaten Omnibusgewerbes ein wichtiges Signal gegen Lohn- und Sozialdumping gesetzt. Aufgrund der besonderen Verantwortung des Fahrpersonals muss sichergestellt sein, dass dieses mit den tarifvertraglich vereinbarten Löhnen ein Auskommen hat und nicht durch Lohndumping in Zweit- oder Drittarbeitsverhältnisse getrieben wird.“
Nico Schoenecker, Vorsitzender der LBO-Tarifkommission
Angemessene Lohn- und Arbeitsbedingungen sind auch für die Bewältigung des Fachkräftemangels in der Omnibusbranche unverzichtbar. Die AVE ist für die Mitarbeiter ein sichtbares Signal, dass deren Arbeit mit einem angemessenen Lohn gewürdigt wird.
Quelle: LBO