Rad- und Fußverkehr sind tragende Säulen für eine nachhaltige und umweltgerechte Mobilität. Mit dem Nahmobilitätsprogramm für Nordrhein-Westfalen will das Umwelt- und Verkehrsministerium den Fuß- und Radverkehr unterstützen und stellt nun 73,7 Millionen Euro für 230 neue Maßnahmen bereit.
“Unser Nahmobilitätsprogramm 2024 sendet ein starkes Signal für den Ausbau der Mobilität der Zukunft. Ich freue mich sehr, dass durch die Neufassung der Förderrichtlinien auch die Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze und Nahmobilitätskonzepte förderfähig sind. Ich ermutige die Kommunen, Förderanträge zu stellen und den Fuß- und Radverkehr weiter nach vorne zu bringen.”
Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer
Die Förderung kommunaler Maßnahmen der Nahmobilität erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen. In dem dazugehörigen Förderprogramm werden Vorhaben gefördert, die dem nichtmotorisierten Individualverkehr dienen. Dazu gehören unter anderem Fußverkehrsanlagen, Radverkehrsanlagen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum sowie Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen.
Das Umwelt- und Verkehrsministerium fördert 230 kommunale Maßnahmen mit rund 73,7 Millionen Euro im ersten Teil des Nahmobilitätsprogramms 2024. Geplant ist, in der zweiten Jahreshälfte einen zweiten Teil des Programms zu veröffentlichen.
Seit 2014 bietet das Land Nordrhein-Westfalen mit den Förderrichtlinien Nahmobilität den Gemeinden, Städten und Kreisen einen nahezu vollumfänglichen Förderzugang für Maßnahmen der Nahmobilität an. Es gewährt Zuwendungen für Investitionen und Planungen, Service sowie Kommunikation und Informationen zur Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität.
Förderfähig sind Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität, die geeignet sind, ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Angebot der Nahmobilität zu schaffen und motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität zu verlagern.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen