Die Deutsche Bahn (DB) geht nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main in Berufung. Das Gericht hatte am Abend des 8. Januar 2024 in erster Instanz den Eilantrag des Konzerns auf einstweilige Verfügung gegen den 64‑stündigen GDL-Streik abgewiesen. Die DB wird nun in der zweiten Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht das Urteil überprüfen lassen.
„Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage. Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um ihn zu verhindern. Die Hürden liegen bei einem Eilverfahren für den Arbeitgeber immer hoch. Das Streikrecht ist aus gutem Grund ein hohes Gut. Aber dieser Streik ist keine Ultima Ratio, sondern eine Zumutung, die auf Sand gebaut ist. Denn die GDL hat durch ihre Leiharbeiter-Genossenschaft ihre Tariffähigkeit verloren. Zudem hat die DB ein neues Angebot vorgelegt, in dem wir der GDL nicht nur insgesamt 11 Prozent anbieten, sondern ihr auch bei ihrer Kernforderung zur Arbeitszeit weit entgegenkommen. Das ist eine hervorragende Grundlage für einen Kompromiss.“
Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE
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Quelle: DB