Die Deutsche Bahn (DB) lässt gerichtlich klären, ob die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) durch ihre Leiharbeiter-Genossenschaft Fair Train ihre Tariffähigkeit verloren hat. Eine entsprechende Feststellungsklage hat der Konzern beim Hessischen Landesarbeitsgericht eingereicht. Hintergrund sind laut DB personelle Verflechtungen und schwere Interessenkonflikte. So haben GDL und Fair Train quasi mit sich selbst einen Tarifvertrag geschlossen. Zudem begünstigen nach Ansicht der DB die GDL-Forderungen der aktuellen Tarifrunde die GDL-Leiharbeiter-Genossenschaft und sollen der DB schaden.
DB-Personalvorstand Martin Seiler: „Die GDL tritt gleichzeitig als Arbeitgeber und als Gewerkschaft auf. Was ist sie denn nun? Leider verweigerte die Lokführergewerkschaft bisher am Verhandlungstisch die Klärung dieser entscheidenden Frage. Da sie die Verhandlungen für gescheitert erklärt und die weiteren Termine abgesagt hat, sind wir jetzt zu diesem Schritt gezwungen. Wir müssen rechtssicher wissen, ob wir einen handlungsfähigen Tarifpartner haben. Schließlich befinden wir uns in einer laufenden Tarifrunde.“
Die DB geht aktuell davon aus, dass die GDL durch die Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft Fair Train ihre Tariffähigkeit verloren hat. Mehrere rechtliche Stellungnahmen unterstützen laut DB die Auffassung der DB einhellig. Wird die Auffassung der DB vom Gericht bestätigt, dann kann die GDL keine wirksamen Tarifverträge mehr schließen: weder mit der DB noch mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Und: Die GDL darf nicht mehr streiken, weil das legitime Streikziel, nämlich der Abschluss eines Tarifvertrags, nicht umsetzbar wäre.
Die Tarifunfähigkeit kommt laut DB unter anderem durch die personellen und organisatorischen Verflechtungen in den Führungspositionen von GDL und Fair Train zustande. Die Gewerkschaft wurde nach DB-Ansicht mit der Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft gleichzeitig auch Arbeitgeber und hat quasi mit sich selbst einen Tarifvertrag verhandelt und geschlossen. Das ist nach Auffassung der DB ein unzulässiges In-sich-Geschäft mit erheblichen Interessenkonflikten, denn die handelnden Personen bei GDL und Fair Train sind größtenteils dieselben. Damit sei die sogenannte Gegnerunabhängigkeit der Gewerkschaft nicht mehr gewahrt.
Quelle: Deutsche Bahn