Das Bundeskabinett hat beschlossen, paraffinische Dieselkraftstoffe in Reinform – wie zum Beispiel HVO 100 – zuzulassen. Zu diesem Zweck wird die entsprechende DIN EN 15940 in die 10. Bundesimmissionsschutzverordnung aufgenommen.
„Durch die Änderung der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung werden paraffinische Dieselkraftstoffe in Reinform zugelassen. Damit ist etwa auch die Betankung von HVO, das zu 100 Prozent aus Altspeiseöl hergestellt wurde, möglich. Das ist ein bedeutender Erfolg, die Umweltfreundlichkeit unserer motorisierten Fahrzeuge erheblich zu verbessern und die Dekarbonisierung im Straßenverkehr voranzubringen. Es steht außer Frage, dass auch nach dem Jahr 2035 weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren im Einsatz sein werden. Wir sind daher darauf angewiesen, die Entwicklung erneuerbarer Kraftstoffe voranzutreiben, um unsere ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen.“
Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr
Paraffinische Dieselkraftstoffe wie HVO 100 sind ein vielversprechender Hebel für die Bestandsflotte und können schnell einen wichtigen Beitrag zu einem klimafreundlicheren Straßenverkehr leisten. Wenn HVO aus Abfall- und Reststoffen hergestellt wird, beträgt die CO2-Minderung bis zu 95 Prozent gegenüber fossilem Diesel. Moderne Dieselmotoren sind grundsätzlich für HVO geeignet. Die Verbrennung verläuft besonders effizient. Aufgrund von europarechtlichen Bestimmungen und der Bezugnahme auf die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) in der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung wird die Zulassung von HVO 100 im Frühjahr 2024 erfolgen.
Quelle: BMDV