Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begleitet die gegenwärtig geplanten Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) intensiv.
VDV-Vizepräsident Werner Overkamp: „Wir wollen, dass das Straßenverkehrsrecht die Belange der Menschen in den Mittelpunkt stellt und nicht die des Pkw. Hierfür müssen die klimafreundlichen Verkehre gestärkt werden. Naheliegend ist es daher, die Voraussetzungen für mehr und leistungsfähigere Busspuren zu schaffen. In der geplanten Reform des Straßenverkehrsrechts ist dies nicht durchgängig der Fall, denn es besteht infolge der beabsichtigten Schaffung von Sonderfahrspuren für bestimmte Formen des Individualverkehrs die Gefahr, dass dies zu Lasten der Busfahrstreifen geht. Diese politische Diskussion birgt die Gefahr von mobilitätswendefeindlichen Trojanern. Wir sind daher dem Verkehrsausschuss des Bundestages dankbar, dass er in seiner Stellungnahme deutlich gemacht hat, dass eine weitere Sonderfahrspur – etwa für bestimmte Pkw – nur dann zulässig sein soll, wenn zugleich gesichert ist, dass diese keine beeinträchtigenden Auswirkungen auf die Pünktlichkeit und Leistungsfähigkeit des Bus- und Straßenbahn-Linienverkehrs besitzt.“
Link zum aktuellen VDV-Positionspapier mit dem Titel „Änderungsvorschläge zum Straßenverkehrsrecht – für eine gute Mobilitätswende“
Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)