Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Bayern im Auftrag des Freistaats plant, finanziert und kontrolliert, schreibt gemeinsam mit dem tschechischen Verkehrsministerium (MD ČR) den Regionalverkehr auf der Strecke München – Praha (Prag) mit der zwischen Bayern und Tschechien abgestimmten Linienbezeichnung RE/Ex 36 aus. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines europaweiten offenen Verfahrens unter Federführung der BEG. Der Verkehrsvertrag „RE/Ex 36“ beginnt im Dezember 2027 und läuft bis Dezember 2042. Interessierte Verkehrsunternehmen können ihre Angebote bis spätestens 15. Januar 2024 abgeben. Den Zuschlag erteilt die BEG voraussichtlich Ende März 2024.
Das Ausschreibungsprojekt RE/Ex 36 schließt an den Verkehrsvertrag „Expressverkehr Ostbayern Übergang – Los 2“ an, der Ende 2022 an die Länderbahn vergeben wurde. Das Unternehmen betreibt ab Dezember 2023 bis voraussichtlich Dezember 2027 die heutige Regionalverkehrslinie RE 25 zwischen München und Prag auf deutscher Seite im Zweistundentakt. Dieses Fahrplanangebot führt die BEG ab Dezember 2027 mit der Linienbezeichnung RE/Ex 36 weitgehend unverändert fort. Die BEG bestellt beim zukünftigen Betreiber rund 1,85 Millionen Zugkilometer pro Jahr in Bayern.
Als Reisezugwagen fordern die BEG und das tschechische Verkehrsministerium klimatisierte Neufahrzeuge, die mit WLAN ausgestattet sind. Die Züge auf der länderübergreifenden Linie sollen zudem ein Bistro an Bord haben, in dem kalte und warme Speisen sowie Getränke angeboten werden. Außerdem muss für grenzüberschreitende Fahrten eine Sitzplatzreservierung möglich sein. Um die Planungssicherheit für die Bieter zu erhöhen, bietet der Freistaat für die Neufahrzeuge eine Wiedereinsatzgarantie an. Fahrzeuge mit barrierefreiem Einstieg erhalten einen Wertungsbonus.
Auf dem Abschnitt zwischen Regensburg und Pilsen ist die Strecke noch nicht elektrifiziert. Deshalb lässt die BEG als Zuglokomotive für neue Wagenzüge auf Abschnitten ohne Fahrdraht auch Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 2000 zu.
Die BEG stellt detaillierte Anforderungen hinsichtlich der Betriebs- und Servicequalität auf der Strecke. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen, das sich im Vergabeverfahren durchsetzt, erhält monatliche und jährliche Zielwerte zur Pünktlichkeit und zur Anschlusssicherung. Unterschreitet das Unternehmen diese Werte, werden Strafzahlungen fällig. Außerdem misst die BEG die Servicequalität des Betreibers mit Hilfe von Tests und Fahrgastbefragungen. Unterschreitet ein Verkehrsunternehmen die von der BEG vorgegebenen Zielwerte, muss es Strafzahlungen leisten, übertrifft es die Mindestanforderungen, erhält es einen finanziellen Bonus.
Detaillierte Informationen zum Vergabeverfahren RE/Ex 36 finden Sie hier.
Quelle: BEG