Update: Statement des BMDV am Ende der Meldung
In ihrem heute veröffentlichten 9. Sektorgutachten im Eisenbahnbereich mit dem Titel „Time to GO: Endlich qualitätswirksam in den Wettbewerb!“ macht die Monopolkommission Empfehlungen zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnmarkt.
„Es wird höchste Eisenbahn für ambitionierte Reformen“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Dr. Jürgen Kühling. Das zeige sich nicht zuletzt an den gravierenden Qualitätsmängeln der gesamten Infrastruktur und den vielen Verspätungen und Zugausfällen. Die geplante Gründung einer gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft kann ein sinnvoller Baustein eines umfassenden Reformpakets sein.
Die Bundesregierung strebt aktuell eine Umstrukturierung des DB-Konzerns an. Die Infrastruktureinheiten DB Netz und DB Station & Service sollen zu einer neuen, gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte (InfraGo) zusammengelegt werden. Bei der reinen Zusammenlegung darf es jedoch nicht bleiben. Vielmehr ist auf eine wettbewerbliche Ausgestaltung der InfraGo zu achten. Die Monopolkommission empfiehlt hierzu eine weitgehende wirtschaftliche und organisatorische Unabhängigkeit von den anderen Gesellschaften des DB-Konzerns.
Die deutsche Schieneninfrastruktur ist in einem qualitativ schlechten Zustand. Da die gegenwärtige Regulierung hier keine Abhilfe schafft, ist eine Neuausrichtung der Eisenbahnregulierung dringend erforderlich. „Die Regulierung muss stärkere Anreize für den Infrastrukturbetreiber setzen, nachhaltig in die Qualität der Infrastruktur zu investieren“, so der Vorsitzende der Monopolkommission. Die Monopolkommission empfiehlt hierzu, die Qualitätssicherung zukünftig im Rahmen der Entgeltregulierung zu verankern. Dabei sollten die Trassenpreise, die der Infrastrukturbetreiber von den Eisenbahnverkehrsunternehmen verlangen kann, an die Erreichung bestimmter Qualitätsziele – etwa bei der Pünktlichkeit oder der Netzgröße – geknüpft sein. Dies schafft echte Anreize beim Infrastrukturbetreiber, für eine bessere Qualität im Eisenbahnsektor zu sorgen.
Im Übrigen sind alle weiteren Kontrollmechanismen auf ihre Qualitätsorientierung hin zu überprüfen. Insoweit begrüßt die Monopolkommission, dass endlich eine Finanzierung auch von Bestandsinfrastrukturen aus den Mitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung eröffnet werden soll, die bislang nur Neuinvestitionen bezuschusst. Eine solche Erweiterung mahnt die Monopolkommission schon seit geraumer Zeit an.
Eine weitere Voraussetzung für Wettbewerb auf der Schiene ist ein Wettbewerb im Vertrieb. Denn erst dann können Wettbewerber des DB-Konzerns auch besser von den Reisenden wahrgenommen und gebucht werden. Hiervon können Reisende unmittelbar durch günstigere Ticketpreise profitieren. Das zeigen Erfahrungen in anderen Ländern, etwa in Spanien. Im deutschen Markt hingegen haben es unabhängige Vertriebsdienstleiser schwer, Fuß zu fassen. Das liegt vor allem daran, dass der DB-Konzern konkurrierenden Vertriebsunternehmen Daten der Infrastruktur, vor allem zu erwarteten Ankunfts- und Abfahrtzeiten, zugunsten des eigenen Vertriebs vorenthält.
Anlässlich der Übergabe des 9. Sektorgutachten Bahn 2023 der Monopolkommission äußert sich Michael Theurer, Beauftragter der Bundesregierung für den Schienenverkehr, wie folgt:
„Wir sind uns mit den Expertinnen und Experten der Monopolkommission einig, dass Wettbewerb ein Innovations- und Effizienztreiber ist. Deshalb haben wir bereits im Koalitionsvertrag Rahmenbedingungen für intensiveren Wettbewerb im Schienensektor vereinbart. Klar ist: Die unabdingbare Voraussetzung für diesen Wettbewerb ist eine funktionierende Infrastruktur. Darum konzentrieren wir uns auf die Sanierung und des Netzes und schaffen eine gemeinwohlorientierte Infrastruktursparte, die Kapazität, Qualität und Kundenorientierung wieder in den Fokus rückt. Ein verbessertes Mobilitätsdatengesetz, mit dem mehr und bessere Reise- und Verkehrsinfrastrukturdaten zu fairen Bedingungen bereitgestellt und wiederverwendet werden können, wird ebenfalls für mehr Wettbewerb sorgen. Das arbeiten wir nun Punkt für Punkt ab.“
Quellen: Monopolkommission, BMDV