Hessen stärkt die Bedeutung und die Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs. „Radfahren und Zufußgehen sind integrale Bestandteile täglicher klimafreundlicher Mobilität und werden jetzt erstmals dem Straßen-, Bus- und Bahnverkehr gesetzlich gleichgestellt sein“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Dienstag zur Verabschiedung des ersten hessischen Nahmobilitätsgesetzes. Das Land greift damit zentrale Forderungen der Initiative Verkehrswende auf.
Im Einzelnen bestimmt das Gesetz, dass für den Bau von Radwegen an Landesstraßen künftig Mittel in Höhe von mindestens zehn Prozent der Ausgaben für den Straßenbau selbst vorzusehen sind. Unfallkommissionen, wie sie auf lokaler Ebene bereits auf freiwilliger Basis bestehen, um Unfallschwerpunkte zu identifizieren und zu entschärfen, sind künftig vorgeschrieben. Bei Um- und Ausbau von Straßen sollen Sicherheitsanalysen erfolgen. Das Gesetz orientiert sich am Ziel eines Verkehrs ohne Todesopfer und Schwerverletzte („Vision Zero“). Für den Landesstraßenbau wird der Grundsatz „Sanierung vor Neubau“ festgeschrieben.
Tarek Al-Wazir, Hessischer Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: „Radfahren und Zufußgehen sind integrale Bestandteile täglicher klimafreundlicher Mobilität und werden jetzt erstmals dem Straßen-, Bus- und Bahnverkehr gesetzlich gleichgestellt sein.“
Eine gesetzliche Grundlage erhält auch die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH), die seit 2016 durch Beratung, Vernetzung und Informationsaustausch viel für die Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs in Hessen bewirkt hat. Ihr gehören inzwischen alle 21 Landkreise und mehr als 250 Städte und Gemeinden an.
„Immer mehr Wege in Hessen werden zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt“, sagte der Minister. „Je besser und sicherer die Bedingungen, desto attraktiver ist es, das Auto stehen zu lassen. Gleichzeitig steigt die Aufenthaltsqualität in Städten und Gemeinden.“
Al-Wazir verwies auf den zu hohen Treibhausgas-Ausstoß des derzeitigen Verkehrssystems. „Wir arbeiten konsequent dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger Angebote für eine klimafreundliche und leistungsfähige Mobilität bekommen. Das Nahmobilitätsgesetz ist ein weiterer Baustein.“
Schon seit Jahren steigert das Land die Investitionen in die Nahmobilität. Für 2023 und 2024 stehen zusammen 48 Mio. Euro für gute und sichere Radwege in hessischen Städten und Gemeinden zur Verfügung. Für den Ausbau von Radwegen an Landesstraßen sind für 2023 Rekordsummen von 13 Mio. und für 2024 von 17 Mio. Euro eingeplant.
Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen