Mitte Dezember 2022 hat die Beschleunigungskommission Schiene rund 70 Maßnahmen vorgestellt, wie in den nächsten drei bis fünf Jahren kapazitätssteigernde Maßnahmen für die Schiene wirksam und beschleunigt umgesetzt werden können. Nach einem halben Jahr ziehen Bund und Branche nun eine erste Bilanz.
Michael Theurer, Beauftragter der Bundesregierung für den Schienenverkehr und Vorsitzender der Beschleunigungskommission: „Angesichts der großen Herausforderungen vor denen wir bei der Schiene, ja im Verkehrsbereich generell, stehen, wollen alle Beteiligten unverzüglich vom Reden ins Handeln, Umsetzen und Tun kommen. Das Ziel ist, die Kapazität im Schienennetz zu sichern und beschleunigt zu erweitern.
Und in der Tat zeigt der Bericht, was wir gemeinsam alles bereits auf die Schiene gesetzt haben. Der Großteil der Vorschläge, die die Expertinnen und Experten der Beschleunigungskommission als Bindeglied zwischen Regierung und Branche erarbeitet haben, sind bereits in der Umsetzung. Jetzt heißt es dranbleiben. Für mich ist klar: Fortschritte können Politik und Branche nur gemeinsam erzielen.“
Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene: „Der Anfang ist gemacht. Die Kommissions-Empfehlungen sind wichtig, um die verkehrspolitischen Ziele zu erreichen. Ein Marktanteilswachstum der Güterbahnen auf 25 Prozent und die Verdopplung der Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr lassen sich nur im engen Schulterschluss erreichen. Bei aller Freude: Ein Großteil des Weges liegt noch vor uns.“
Der Bericht zeigt: In allen fünf Handlungsfeldern wurden Fortschritte erreicht. Rund 80 Prozent der Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung oder werden für diese vorbereitet. Bei 13 Maßnahmen dauert die Prüfung noch an. Die Bundesregierung berücksichtigt BKS-Empfehlungen u.a. bereits bei diesen Gesetzgebungsverfahren:
· Das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz (Kabinettsbeschluss 03.05.2023) soll wichtige Schieneninfrastrukturprojekte in das überragende öffentliche Interesse stellen, für mehr Plangenehmigungen anstelle von Planfeststellungsbeschlüssen sorgen sowie Planfeststellungsverfahren bei Projekten des Transeuropäischen Netzes auf vier Jahre begrenzen.
· Mit der Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Kabinettsbeschluss 07.06.2023) soll die bisher existierende finanzielle Trennung von Ersatzinvestitionen und Instandhaltung beseitigen, die sich in einzelnen Bereichen zuletzt zunehmend als Investitionshemmnis erwiesen hat.
Den ersten Fortschrittsbericht in voller Länge finden Sie hier
Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)