DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch (Quelle: DUH)

DUH geht gerichtlich gegen geplante Kappung der „Gäubahn“ vor

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht gegen die mit der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 geplante Kappung der „Gäubahn“ vom Hauptbahnhof Stuttgart vor. Ein von der DUH in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten belegt, dass die beabsichtigte Amputation des Lebens- und Arbeitsraumes von vielen Millionen Menschen vom transeuropäischen Bahnnetz für geplant sieben Jahre, realistischerweise aber 15 bis 20 Jahre nicht von den Planfeststellungsbeschlüssen abgedeckt und damit unzulässig ist.

Dafür müsste eine ausdrückliche Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes, entweder durch einen Planänderungsbeschluss oder einen neuen Planfeststellungsbeschluss vorliegen. Da dies nicht der Fall ist, ist dieses Vorhaben der Bahn rechtswidrig. Die DUH hat daher am 27. April 2023 beim Eisenbahn-Bundesamt beantragt, der DB Netz AG die derzeit geplante, durch keinen Planfeststellungsbeschluss gedeckte Abtrennung der Gäubahn zu untersagen. Sollte dem Antrag nicht binnen eines Monats stattgegeben werden, wird die DUH unmittelbar Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erheben.

Die Gäubahn bindet etliche Regionen im südlichen Baden-Württemberg, der Schweiz und Italien an Stuttgart und damit insgesamt ans übrige deutsche und europäische Bahnnetz an. Nach neuesten Planungen soll diese gerade auch für internationale Verkehre nach Italien und in die Schweiz bedeutende Strecke mit der Eröffnung von Stuttgart 21 und dem Abriss des alten Kopfbahnhofs im Jahr 2025 für mindestens sieben Jahre entweder am Bahnhof Vaihingen vor Stuttgart oder einem noch nicht einmal planfestgestellten, geschweige denn gebauten neuen „Nordhalt“ fernab des Stuttgart 21 Tiefbahnhofs enden. Passagiere müssten dort aussteigen und in Stadtbahnen oder S-Bahnen wechseln, die sie dann weiter zum Hauptbahnhof transportieren.

„Bund, Land und Bahn haben seit Beginn der Planungen im Jahr 1994 den Bürgern gebetsmühlenartig immer wieder versprochen, dass der Bau des Tiefbahnhofs Stuttgart 21 zu keiner Verschlechterung der Bahnverbindungen in der Fläche führen werde – im Gegenteil sollte sich die desolate Situation verbessern. Mit der nun geplanten Amputation weiter Teile des Landes vom Bahnanschluss Stuttgart müssten zukünftig Millionen Menschen im Süden des Landes, der Schweiz und Italien ins Auto steigen. Unsere juristische Überprüfung hat ergeben, dass der geplante vorsätzliche Verstoß gegen einen rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss so massiv ist, dass wir diesen über unsere Klage verhindern können und werden.“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH

Quelle: DUH

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