Elektrifizierung der CarSharing-Flotten

Die deutschen CarSharing-Anbieter sind heute schon Vorreiter der Elektromobilität und wollen den E-Anteil weiter ausbauen. Dafür muss die Bundesregierung aus Sicht des Bundesverbands CarSharing e.V. (bcs) jetzt die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen. Bereits heute fahren 20,5 Prozent der in Deutschland bereitgestellten CarSharing-Fahrzeuge elektrisch. In der nationalen Pkw-Flotte liegt der E-Anteil bei 3,9 Prozent. Die weitere Elektrifizierung der CarSharing-Flotten wird dadurch ausgebremst, dass eine CarSharing-fähige Ladeinfrastruktur bisher weitgehend fehlt. Zugleich wird durch den Entfall des Umweltbonus ab September 2023 die Beschaffung von E-Fahrzeugen für CarSharing-Flotten nicht mehr gefördert. Für beide Probleme gibt es bisher keine funktionierenden Lösungen.

Michael Ziesak, Referent für Verkehrspolitik des bcs, erklärt:
„Die fehlende Ladeinfrastruktur ist speziell für stationsbasierte CarSharing-Fahrzeuge auf Stellplätzen im öffentlichen Raum ein Problem. Diese Stellplätze sind Teil der kommunalen Verkehrsinfrastruktur. Um hohe E-Auto-Quoten zu realisieren, muss hier eine Förderung der Ladeinfrastruktur für öffentlich zugängliche Mobilitätsangebote erfolgen. Zudem müssen die Kommunen bei der Erschließung von CarSharing- und Mobilstationen mit Stromnetzanschlüssen unterstützt werden.“ 

Vor dem Hintergrund der im letzten Koalitionsausschuss gefassten Beschlüsse sieht der bcs bei diesem Thema vor allem die Bundesregierung in der Pflicht:

„Die Bundesregierung hat beschlossen, stationsbasierten CarSharing-Anbietern als ersten Mobilitätsunternehmen überhaupt E-Fahrzeug-Quoten vorzuschreiben. Vor diesem Hintergrund erwarten wir nun zeitnah ein anwendbares Förderprogramm für Ladeinfrastruktur an CarSharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum“, sagt Ziesak.

Dringenden Handlungsbedarf sieht die CarSharing-Branche auch bei der Fahrzeugförderung. Während Privatpersonen weiterhin von Prämien zum Kauf von E-Fahrzeugen profitieren, entfällt für gemeinschaftlich genutzte Carsharing-Fahrzeuge die Förderung ab September dieses Jahres. Der schnellere Ausbau des E-Anteils im CarSharing wird so erschwert. Zugleich werden die Nutzer*innen geteilter Mobilität gegenüber Auto-Besitzer*innen schlechter gestellt, denn sie müssen den Fahrzeugkauf danach über höhere Nutzungspreise vollständig selbst bezahlen.

Ziesak fordert:
„Laut geltendem Koalitionsvertrag wird die Bundesregierung das CarSharing unterstützen. Die CarSharer haben den zuständigen Ministerien bereits mehrfach Vorschläge gemacht, wie eine Förderung insbesondere für E-CarSharing aussehen kann. Wir erwarten auch beim CarSharing nun Deutschland-Tempo.“

Konkret geht es dem Verband um vier Maßnahmen:

• Förderung der Erschließung aller Mobilstationen und CarSharing-Stationen im öffentlichen Raum mit Stromnetz-Anschlüssen für mobilitätsbezogene Ladeinfrastruktur

• Förderung der Erstellung von Normalladepunkten an zugeordneten CarSharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum nach § 5 CsgG

• Förderung von Schnellladesäulen an nicht zugeordneten CarSharing-Stellplätzen nach § 3 CsgG

• Förderung des Kaufs von batterie-elektrischen E-Fahrzeugen auch für CarSharing-Anbieter nach dem 01. September 2023

Quelle: Bundesverband CarSharing e.V. (bcs)

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