Der Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) hat die mittlerweile vierte Ausgabe der „Empfehlungen für Anforderungen an Fahrzeuge in Vergabeverfahren“ veröffentlicht. In dieser Fassung wird ein besonderer Fokus auf die verstärkte Berücksichtigung von Aspekten zur Verwirklichung der Verkehrswende und dem Schutz des Klimas gelegt.
Denn um die politisch gewünschte Verdoppelung der Verkehrsleistung bis 2030 zu ermöglichen, ist unter anderem mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Fahrzeuge notwendig. Der Innenraum muss sich gemäß des Kapazitätsbedarfs (Erhöhung der Anzahl von Sitz- oder Stehplätzen) variieren lassen. Unterstützend werben die Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs für eine Vergrößerung der zulässigen Wagenbreiten. Auch die baureihen- und herstellerübergreifende Kuppelfähigkeit von Fahrzeugen stellt eine wichtige Voraussetzung dar, um die Kapazitäten im Schienenpersonennahverkehr zu steigern und ist daher seit vielen Jahren eine Forderung der Aufgabenträger an die Hersteller.
In die neue Ausgabe wurden auch vollständig neue Themen aufgenommen. So werden in einem Kapitel zur Antriebstechnik Hinweise zur Vorplanung bei der Auswahl der Antriebsart gegeben. Diese zielen insbesondere darauf ab, die optimale alternative Antriebsart (Batterie und/oder Wasserstoffbrennzelle) für solche Strecken zu ermitteln, auf denen kurz- oder mittelfristig keine Elektrifizierung möglich ist.
Um die Anforderungen und Wünsche der Reisenden noch stärker zu berücksichtigen, werden in den Fahrzeugempfehlungen eine Vielzahl von Qualitätskriterien mit einbezogen. Zu nennen sind dabei insbesondere die Barrierefreiheit, der WLAN- und Funkempfang in den Fahrzeugen, die Fahrgastinformation und das Entertainment, die Aufenthaltsqualität sowie die Mitnahmemöglichkeit für Kinderwagen, Gepäck und Fahrräder.
Damit die Fahrzeugempfehlungen entsprechend der schnellen technischen Entwicklungen und der zunehmenden Digitalisierung stets aktuell bleiben, werden sie künftig kontinuierlich überarbeitet und online verfügbar sein.
Quelle: BSN