Der Bundestag hat sich heute Morgen (9. Februar 2023) mit dem von den Ampelfraktionen vorgelegten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (20/5548) befasst. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten den Entwurf zur federführenden Weiterberatung in den Verkehrsausschuss.

Finanzierung des Deutschlandtickets im Parlament beraten

Der Bundestag hat sich heute Morgen (9. Februar 2023) mit dem von den Ampelfraktionen vorgelegten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (20/5548) befasst. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten den Entwurf zur federführenden Weiterberatung in den Verkehrsausschuss.
Der Bund soll die Bundesländer von 2023 bis 2025 mit 1,5 Milliarden Euro jährlich zur Finanzierung des sogenannten Deutschlandtickets im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unterstützen. Dies sieht der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vor. Das Deutschlandticket soll gemäß der Einigung zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Regierungschefs der Länder vom 2. November vergangenen Jahres zum Einführungspreis von 49 Euro zur Benutzung des ÖPNV im gesamten Bundesgebiet berechtigen. Es soll ausschließlich in einer digitalen Form und in einem monatlich kündbaren Abonnement verkauft werden.
Da das Deutschlandticket nicht wie ursprünglich geplant zum 1. Januar eingeführt werden konnte, soll die Erhöhung der Regionalisierungsmittel in diesem Jahr in Form einer Abschlagszahlung an die Länder erfolgen, um Mindereinnahmen der Verkehrsbetriebe auszugleichen. Die tatsächlichen Mindereinnahmen in diesem Jahr sollen 2024 ermittelt werden. Um die Finanzierung des bundesweit gültigen Nahverkehrstickets dauerhaft zu sichern, soll auf Grundlage einer Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen des Deutschlandtickets 2025 ein erneutes Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden.

Quelle: bundestag.de

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