Das politische Ziel der Mobilitätswende ist über Koalitionsverträge, politische Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz (VMK) und flankierend durch Klimaschutzgesetze sowie bestätigender Gerichtsurteile vielfältig auf Bundes- und Landesebene festgeschrieben. Die notwendigen Mittel zur Verkehrsverlagerung vom MIV zum ÖV sind offensichtlich: eine signifikante quantitative und qualitative Angebotssteigerung nachhaltiger Verkehrsangebote in Kombination mit einem vereinfachten Zugang. Offen sind noch der Umfang des Angebotsausbaus, die daraus zu erwartenden Bedarfe zusätzlicher finanzieller Mittel sowie die passenden Instrumente zu deren Finanzierung. Diesen offenen Fragen haben wir uns in einem aktuellen Gutachten für den VRS gewidmet.
Zunächst wurde das heutige Angebot im VRS-Gebiet analysiert (siehe Abb. 1), mit dem Angebot aller deutschen Gebietskörperschaften in einem Benchmark verglichen und Steigerungspotenziale abgeleitet. Auf Basis dessen und mit Hilfe der realen Angebots-, Wirtschafts- und Planungsdaten bis 2030 (u. a. Ausbau Zug-km und Kapazitäten) sowie differenzierten Annahmen bezüglich Angebots-, Nachfrage- und Auslastungsveränderungen, Ergiebigkeit und Defizit pro Platz-km haben wir den Finanzierungsbedarf für fünf Szenarien kalkuliert. Die Kalkulation erfolgte u. a. über die Verrechnung der Platz-km im Status quo und dem ermittelten gewichteten Defizit je Platz-km der Verkehrsunternehmen. Hieraus wurde für jedes Szenario ein jährlicher Finanzierungsbedarf infolge Angebotssteigerung im ÖSPV und SPNV errechnet; jeweils mit und ohne Kostensteigerung für einen Zeitraum von zehn Jahren. Für die laut Koalitionsvertrag NRW geforderte Angebotssteigerung um 60 Prozent bis 2030 beläuft sich der zusätzliche jährliche Finanzierungbedarf auf 300 bis 360 Millionen Euro. Wird die Kostensteigerung berücksichtigt, steigt der zusätzliche jährliche Bedarf auf 425 bis 510 Millionen Euro.
Die Finanzierung des ÖPNV ist in erster Linie Aufgabe der Länder und Kommunen. Dennoch unterstützt der Bund u. a. in Form von Regionalisierungsmitteln. Diese geteilte Verantwortung wird unserem Verständnis nach auch in Zukunft bestehen bleiben. Der erhöhte Finanzierungsbedarf kann nicht aus den bestehenden Mitteln gedeckt werden. Um die Finanzierung dauerhaft sicherzustellen, müssen verschiedene erweiterte Finanzierungsinstrumente auf Bundes- und Landes- bzw. Kommunalebene zusammenarbeiten.
An letzterem setzen die betrachteten Finanzierungs-instrumente an. Ihr Ziel ist es, den Kommunen neue Werkzeuge an die Hand zu geben, mit denen sie ihrer Aufgabe der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs nachkommen können, ohne dass die Gelder in anderen wichtigen Bereichen fehlen. Den Weg dahin zu ebnen ist Aufgabe von Bund und Ländern, die die Kommunen durch Schaffung eines entsprechenden Rechtsrahmens in die Handlungsfähigkeit versetzen müssen.
Den kompletten Artikel lesen Sie in der Nahverkehrs-praxis 1-2023.