Im i2030-Lenkungskreis vom Juni 2022 verständigten sich die Partner zum Ausbau der Potsdamer Stammbahn als zweigleisige, per Oberleitung elektrifizierten Strecke. Jetzt wurde die Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung (2. Leistungsphase nach HOAI) von den Ländern Berlin und Brandenburg über rund 26 Mio. Euro unterzeichnet. Die umfassenden Untersuchungen der Vorplanung durch die Deutsche Bahn laufen bis 2026. Sie beinhaltet den Streckenbereich der historischen Potsdamer Stammbahn zwischen Griebnitzsee bis Potsdamer Platz.
Die seit Jahren in wesentlichen Teilen stillgelegte Potsdamer Stammbahn ist eine der letzten freien Schienenachsen, die eine zusätzliche Direktverbindung zwischen Berlin und Brandenburg ermöglichen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil für die Weiterentwicklung und Engpassbeseitigung des Bahnknotens Berlin, um u.a. die hoch frequentierte Stadtbahn zu entlasten. Zusätzliche Halte in Berlin und die Anbindung der wachsenden Region um Kleinmachnow sorgen für schnelle und umsteigefreie Zugverbindungen. Das Gesamtkonzept des i2030-Korridors Potsdamer Stammbahn+ beinhaltet über die Reaktivierung der Stammbahn hinaus die Elektrifizierung und den zweigleisigen Ausbau des südöstlichen Berliner Innenrings in Richtung Ostkreuz, um die Führung von Zügen der Stammbahn auch über diese Strecke zu ermöglichen. Die Planung dieses Streckenbereichs wird in einer separaten Finanzierungsvereinbarung verankert. Das fokussierte Procedere gewährleistet im Rahmen seiner 1. Stufe, dass zunächst ein umfänglicher Überblick des Abschnittes Griebnitzsee-Zehlendorf-Potsdamer Platz eingeholt werden kann.
„Die Reaktivierung der Potsdamer Stammbahn ist für die Hauptstadtregion Berlin Brandenburg und den Eisenbahnknoten Berlin eine Riesenchance und Signal das zukünftige Regionalverkehrsangebot bis in den ländlichen Raum Brandenburgs auszuweiten, zu stärken und neu zu organisieren. Es freut mich, dass wir in i2030 jetzt mit den konkreten Planungen vorankommen. Eine Inbetriebnahme im Jahr 2038 – dem 200. Jubiläum der Strecke – wäre eine gute Zielmarke.“
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
Im Auftrag des VBB wird parallel zur Vorplanung eine überschlägige Nutzen-Kosten-Bewertung durchgeführt, um die Wirtschaftlichkeit der Zielvarianten zu prüfen. Ein hinreichendes Nutzen-Kosten-Verhältnis ist die Voraussetzung für eine finanzielle Beteiligung durch den Bund. Es finden regelmäßige Gespräche mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr statt, um den Bund als Finanzierungsgeber für i2030 zu gewinnen und die Priorisierung innerhalb des Deutschlandtaktes weiter zu forcieren.
An die Vorplanung schließt sich die Entwurfsplanung (3. Leistungsphase nach HOAI) und die Genehmigungsplanung (4. Leistungsphase nach HOAI) an, mit der das Planfeststellungsverfahren für das Projekt vorbereitet wird.
Quelle: VBB