Die SBB und ihre Sozialpartner haben sich auf eine Lohnerhöhung geeinigt: Die SBB setzt 2023 Maßnahmen in Gesamthöhe von 3,3 Prozent der Lohnsumme um. Diese gelten auch für SBB Cargo.
Wie im Gesamtarbeitsvertrag der SBB (GAV) vorgesehen, haben die SBB und ihre Sozialpartner SEV, transfair, VSLF und KVöV in den vergangenen Wochen die Lohnmaßnahmen für das Jahr 2023 für die GAV-Mitarbeitenden von SBB und SBB Cargo verhandelt. Die Parteien haben sich darauf geeinigt, dass die SBB Maßnahmen in Gesamthöhe von 3,3 Prozent der Lohnsumme umsetzt.
Die wirtschaftliche Großwetterlage macht sich im Portemonnaie der SBB Mitarbeitenden bemerkbar. Gleichzeitig bleibt der Spardruck bei der SBB aufgrund der angespannten finanziellen Lage hoch. Wie an der Medienkonferenz zum Halbjahresergebnis bekanntgegeben, schreibt die SBB einen Halbjahresverlust von 142 Millionen Franken. Um die nachhaltige Finanzierung bis 2030 zu sichern, muss die SBB rund sechs Milliarden Franken sparen.
Die Verhandlungen waren entsprechend intensiv und anspruchsvoll. Dank Entgegenkommen auf beiden Seiten konnten Ende November die letzten Differenzen bereinigt werden. Markus Jordi, Leiter Human Resources SBB, zeigt sich zufrieden mit dem Verhandlungsresultat: «Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten wollen wir unsere Mitarbeitenden finanziell im Rahmen der Möglichkeiten der SBB unterstützen. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit den Sozialpartnern eine gute Lösung gefunden haben.» Valérie Solano, Leiterin der Verhandlungsgemeinschaft der Sozialpartner, äußert sich ebenfalls positiv: «Die Verhandlungsgemeinschaft findet dieses Abkommen gut, sowohl für die niedrigsten Löhne wie auch für die Kader. Für uns hatte Priorität, dass die Erhöhungen dauerhaft und nicht in Form einer einmaligen Prämie erfolgen. Wir werden den Preisanstieg im nächsten Jahr sehr aufmerksam verfolgen.»
Folgende Maßnahmen in der Gesamthöhe von 3,3 Prozent der Lohnsumme werden per 1. Mai 2023 umgesetzt, die Einmalzahlung bereits mit dem Januarlohn 2023:
- Generelle Lohnerhöhungen von 1,8% – mindestens CHF 1300.- brutto pro Jahr.
- Mittel für individuelle Lohnmaßnahmen gemäß neuem Lohnsystem im Umfang von insgesamt 1,0%.
- Mittel für abgestufte Einmalprämien im Umfang von 0,5%.
Quelle: SBB