Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission auf Verschärfung der Grenzwerte für Feinstaub und das Dieselabgasgift NO2 in dem vorgelegten Entwurf zur Überarbeitung der Europäischen Luftqualitätsrichtlinie. Ein wichtiger Punkt ist der zukünftig vorgesehene rechtliche Zugang aller betroffenen Menschen zu Schadensersatz, wenn die Luftgrenzwerte nicht eingehalten werden.
Allerdings muss der Entwurf nun im Rahmen der Konsultationen mit Blick auf das Datum des Inkrafttretens und die Grenzwertbestimmung nachgeschärft werden. Die DUH fordert die für Luftreinhaltung zuständige Bundesumweltministerin Steffi Lemke sowie die Mitglieder des Europaparlaments dazu auf, sicherzustellen, dass die Grenzwerte für die Konzentration aller problematischen Luftschadstoffe vollständig und bereits ab 2025, nicht erst ab 2030, an die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angepasst werden.
Nur so lassen sich die jährlich rund 53.800 vorzeitigen Todesfälle aufgrund der Luftverschmutzung mit Feinstaub, 6.000 durch das Dieselabgasgift NO2 und 3.350 durch Ozon allein in Deutschland deutlich verringern. Derzeit schlägt die Kommission für Feinstaub (PM2,5) einen Grenzwert im Jahresmittel von 10 µg/m3 (WHO Empfehlung: 5µg/m3) und für Stickstoffdioxid (NO2) ein Jahresmittelwert von 20 µg/m3 (WHO Empfehlung: 10 mg/m3) vor.
Bei den früheren Verschärfungen der Luftreinhalterichtlinie zu Feinstaub im Jahr 2005 und dem Dieselabgasgift NO2 im Jahr 2010 haben Bundes- wie Landesregierungen die Grenzwerteinhaltung aus Rücksichtnahme auf die Autokonzerne ignoriert. Die DUH musste daher im Rahmen ihrer Kampagne „Saubere Luft“ die 70 Umweltzonen für die Einhaltung der Feinstaubwerte zum Teil gerichtlich durchsetzen. Seit 2011 kämpft sie in 40 weiteren Gerichtsverfahren für die Einhaltung der aktuellen Grenzwerte für das Dieselabgasgift NO2.
Dass europaweit jährlich immer noch 300.000 Menschen vorzeitig wegen Luftschadstoffen sterben, macht deutlich, dass die Verschärfung der Grenzwerte schnellstmöglich erfolgen muss.
Die nun auch von der EU-Kommission im Grundsatz bestätigte Notwendigkeit einer drastischen Verschärfung der Luftqualitätsgrenzwerte ist Voraussetzung, um die zuständige Politik zu wirksamen Maßnahmen für wirklich „Saubere Luft“ zu bewegen. Dazu zählt eine konsequente Verkehrswende in unseren Städten mit der Aussperrung aller Fahrzeuge, die im realen Fahrbetrieb die aktuellen Abgasgrenzwerte nicht einhalten. Darüber hinaus muss die Zahl der Pkws halbiert und die Infrastruktur für Bahn, Bus und Tram sowie Fahrradverkehr drastisch ausgebaut werden.
Quelle: DUH