Der erste Förderaufruf der Förderrichtlinie „Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren“ ist gestartet. 55 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Bis zum 21. Oktober 2022 können Projektvorschläge bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht werden.
„Mit unserem Gesetz zum autonomen Fahren können autonome Fahrzeuge Level 4 regulär im Straßenverkehr unterwegs sein. Das ist weltweit einmalig. Mit unserer Förderung setzen wir jetzt konkrete Impulse, damit diese Möglichkeiten genutzt und weiterentwickelt werden. Damit unterstützen wir den technologischen Fortschritt der Wirtschaft. Zudem wollen wir so die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern erhöhen. Das autonome Fahren wird in der Zukunft eine wichtige Rolle spielen, auch mit Blick auf ein klimafreundliches Mobilitätssystem.“
Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr
Mit der neuen Förderrichtlinie „Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren“ werden anwendungsorientierte Forschungsvor-haben im Bereich des autonomen und vernetzten Fahrens im Straßen-verkehr, einschließlich der Berücksichtigung von Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern gefördert.
Ziel der Förderung ist, dass Lösungen zum Regelbetrieb autonomer Fahr-zeuge entwickelt werden, die für den Einsatz im öffentlichen Verkehr in Deutschland geeignet sind. Die Projekte sollen zur Steigerung der Verkehrssicherheit, zu einer effizienten und emissionsreduzierten Mobilität sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe und Akzeptanz des autonomen und vernetzten Fahrens beitragen. Die Vernetzung von barrierefreien, auto-nomen Fahrzeugen mit anderen Verkehrsträgern soll insbesondere durch barrierefrei nutzbare Anwendungen sichergestellt werden. Damit soll die Teilhabe aller an multimodaler Mobilität ermöglicht werden.
Zur Unterstützung der Etablierung des Regelbetriebs autonomer Mobilität wird mit der Förderung insbesondere das Ziel verfolgt, dass nach Abschluss der Projektförderung autonome Fahrzeuge der SAE Kategorisierung Level 4 durch Verkehrsunternehmen oder Mobilitätsanbieter dauerhaft im Linienverkehr oder als nachfrageorientiertes Angebot und auf eigene Kosten betrieben werden.
Die Förderrichtlinie und der Förderaufruf können hier heruntergeladen werden.
Quelle: BMDV