Die über 600 im Branchenverband VDV organisierten Verkehrsunternehmen und Verbünde haben in einer Sondersitzung des Präsidiums beschlossen, dass ab sofort und bis auf Weiteres Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund des Krieges in ihrem Land flüchten und nach Deutschland einreisen, hier kostenlos alle Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nutzen können. Dies gilt für alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie für alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse. Als Fahrausweis dienen entweder so genannte „0-Euro-Tickets“, wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden oder auch ein gültiges Ausweisdokument.
„Wir können als Branche nur einen geringen Beitrag leisten, um das Leid, das diese Menschen unverschuldet ertragen müssen, ein wenig zu lindern. Daher ist es für uns als Branche der Daseinsvorsorge eine absolute Selbstverständlichkeit, die aus der Ukraine aufgrund des Krieges Geflüchteten hier aufs Allerherzlichste willkommen zu heißen und ihnen kostenlose Mobilität in Deutschland zu ermöglichen. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen aus dem VDV-Präsidium und aus der gesamten Branche, dass wir dies unkompliziert und schnell gemeinsam auf den Weg bringen konnten. Die Regelung gilt bis auf Weiteres und auf Widerruf.“
VDV-Präsident Ingo Wortmann
Freifahrt auch in der Schweiz
Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine hat auch die Schweizer Alliance SwissPass entschieden, ab sofort und bis auf Weiteres Flüchtenden aus der Ukraine die Reise ab der Grenze und innerhalb der Schweiz zu erleichtern.
Aus der Ukraine geflüchtete Personen können den öffentlichen Verkehr kostenlos für die Einreise zu ihrem Bestimmungsort in der Schweiz oder die Durchreise nützen. Der Beschluss wurde im Sinne der Entscheidungen des Bundesrats vom 28. Februar 2022 sowie in Absprache mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und den europäischen Partnerbahnen (unter anderem Deutsche Bahn und Österreichische Bundesbahnen) gefällt.
Quellen: VDV, Alliance SwissPass
DB schnürt Maßnahmenpaket für Menschen aus der Ukraine
Die Deutsche Bahn (DB) hat ein breites Hilfspaket geschnürt, um die vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen zu unterstützen. Ein konzernweiter Krisenstab koordiniert die Aktivitäten. Dazu gehört etwa ein Hilfsfonds für Geflüchtete und die Bereitstellung von Wohnraum.
„Wir sind tief betroffen von dem Krieg mitten in Europa und wollen mit unseren Möglichkeiten helfen, das Leid der Menschen zu lindern. Auch hier zeigt die Deutsche Bahn Haltung“, erklärt DB-Personalvorstand Martin Seiler.
Mitarbeitende, die Familie in der Ukraine haben, erhalten kurzfristig und flexibel Freiräume, damit sie sich um ihre Angehörigen kümmern können. Die Möglichkeiten reichen von der unbürokratischen Nutzung der Arbeitszeitguthaben bis hin zu befristeten Freistellungen oder Arbeitszeitreduzierung.
Für aus der Ukraine geflüchtete Menschen in Deutschland will die DB mithilfe ihres größten betrieblichen Sozialpartners „Stiftungsfamilie BSW & EWH“ Unterstützung leisten. Die Stiftungsfamilie wird ein Sonderbudget von zunächst 300.000 Euro zur Verfügung stellen, um den ankommenden Menschen Hilfsangebote machen zu können. Diese können durch Spenden an die Stiftungsfamilie unterstützt werden.
Außerdem werden in den Hotels und Ferienanlagen der Stiftungsfamilie für die kommenden Monate Kontingente geschaffen, um dort Geflüchtete temporär beherbergen zu können. Über 200.000 aktive und ehemalige Bahnbeschäftigte fördern über ihre Mitgliedschaft die Arbeit der Stiftungsfamilie. Nähere Informationen finden sich hier: www.stiftungsfamilie.de.
Zusätzlich bietet die DB unter dem Namen “Help Ukraine Ticket” die kostenfreie Ein- und Weiterreise für geflüchtete Menschen aus der Ukraine an. Diese haben die Möglichkeit, mit Ihrem ukrainischen Pass/ID bis Berlin, Dresden, Nürnberg oder München zu fahren und benötigen dafür keine weitere Fahrkarte. Für die Weiterreise erhalten sie im DB Reisezentrum oder in einer DB Agentur ein kostenfreies „helpukraine“-Ticket ausgestellt, das in der 2. Klasse bis zum gewünschten Zielort gilt – auch bis ins Ausland. Aktuell gilt dies für Ziele in folgenden Ländern: Belgien, Dänemark, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Tschechien und Südtirol, bei Nutzung eines Eurocity, der bis Verona, Bologna oder Venedig fährt.
Quelle: Deutsche Bahn