In der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar werden die bislang durch die Abellio Rail GmbH bedienten Linien an die drei Folgeverkehrsunternehmen DB Regio, National Express Rail GmbH und VIAS Rail übergeben. Die Aufgabenträger und die drei neuen Betreiber haben innerhalb kürzester Zeit gemeinsam ein umfangreiches Ersatzkonzept erarbeitet, damit die Verkehre in der Nacht des Betriebsübergangs aufrecht erhalten bleiben und Einschränkungen in der Nacht so gering wie möglich gehalten werden. Vereinzelte Ausfälle und Schienenersatzverkehre (SEV) in den Übergangsstunden dieser Nacht haben betriebliche und rechtliche Gründe: Um Mitternacht enden der Versicherungsschutz sowie alle vertraglichen Grundlagen für einen Zugbetrieb der Abellio Rail NRW. Neben dem Einsatz von Fahrzeugen und Mitarbeitenden endet auch die Nutzungsbefugnis von Trassen und Infrastruktureinrichtungen. Daher muss Abellio am 31. Januar bis spätestens 23:59 Uhr sämtliche Züge sukzessive und ordnungsgemäß an abgestimmten Standorten abgestellt haben, wo diese dann für den Betriebsstart am frühen Morgen des 1. Februar von den jeweils fortführenden Unternehmen übernommen werden.
Für den geordneten Übergang des Betriebs haben die Eisenbahnverkehrsunternehmen nur wenige Stunden Zeit, um die damit auch verbundenen haftungsrelevanten Aufgaben zu erledigen. Hierzu gehören unter anderem notwendige Sicherheitsprüfungen und neue Kennzeichnungen der Züge. Zeitliche Puffer für mögliche, aber nicht vorhersehbare Störungen sowie Umstellungen des neuen Betreibers auf deren Fahrgastkommunikationssysteme sind in diesem geordneten Übergangszenario eingeplant. Da die letzten von Abellio durchgeführten Fahrten somit nicht immer fahrplankonform zu Ende gebracht werden können, liegen die Betriebsendzeiten verschiedener Zugleistungen teilweise auch vor Mitternacht. Das führt zu vereinzelten Einschränkungen im Zugverkehr.
Betroffen von den zeitweiligen Einschränkungen in der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar sind ausschließlich derzeit noch von Abellio betriebene Linien.
Quelle: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR