Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt bis Ende 2025 insgesamt 500 Millionen Euro für den weiteren Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland zur Verfügung. Ziel ist es, insgesamt mindestens 50.000 Ladepunkte (davon mindestens 20.000 Schnellladepunkte) zu errichten. Heute wurde der erste Förderaufruf der neu aufgelegten Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ veröffentlicht: Ab 31.08.2021 können Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen Förderanträge stellen.
Bundesminister Andreas Scheuer: „Laden muss das neue Tanken werden: Die Bürgerinnen und Bürger sollen ihr E-Auto immer und überall laden können – am Supermarkt, am Straßenrand, am Restaurant oder Sportplatz. Nur so schaffen wir bei der Elektromobilität den Durchbruch in Deutschland. Aktuell geht schon mehr als jeder vierte öffentliche Ladepunkt auf unsere Förderung zurück. Mit 500 Millionen Euro und unserem neuen Förderprogramm setzen wir jetzt noch eine Stufe drauf. Mit zunächst 190 Millionen Euro unterstützen wir den Aufbau von rund 18.000 weiteren öffentlichen Ladepunkten. Wir knüpfen hier an unser erfolgreiches Vorläuferprogramm an, mit dem schon fast 30.000 neue Ladepunkte aufgebaut werden. Weitere Förderaufrufe werden noch dieses Jahr folgen.“
Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NOW GmbH): „Dieses Förderprogramm adressiert alle relevanten Szenarien bezüglich öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur: Das Zwischendurchladen, beispielsweise auf Kundenparkplätzen oder am Straßenrand, sowie das Schnellladen an Achsen oder Schnellladeparks innerorts. Ein besonderer Fokus liegt deshalb auf der Förderung von Schnellladepunkten. So werden wir den weiterhin hohen Zulassungszahlen bei E-Fahrzeugen jetzt und in Zukunft gerecht.“
Im ersten Förderaufruf werden gefördert:
• rund 9.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt (Normalladepunkte),
• rund 9.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt, an denen ausschließlich das Ladens mit Gleichstrom (DC) möglich ist (DC-Schnellladepunkte) und
• der zu einem geförderten Ladepunkt gehörende Netzanschluss bzw. die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher.
Gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Alle geförderten Ladesäulen müssen öffentlich zugänglich sein und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Anträge im ersten Förderaufruf können vom 31.08.2021 bis zum 18.01.2022 gestellt werden.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)