Die Folgen der Corona-Krise führen weiterhin zu finanziellen Einbußen im öffentlichen Verkehr. Um sie abzufedern, schlägt der Schweizer Bundesrat wie 2020 vor, die höheren Defizite im Regionalen Personenverkehr abzugelten. Hingegen lehnt er eine finanzielle Unterstützung des Bundes für den Ortsverkehr und für touristische öV-Angebote ab, da dies gemäß Gesetz Aufgabe von Kantonen und Gemeinden ist.
Das vom Bundesrat vorgeschlagene zweite Maßnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs ergänzt die vom Parlament im Herbst 2020 im Rahmen des ersten Pakets beschlossenen Unterstützungsgelder. Der Bundesrat erfüllt damit Motionen aus dem Parlament.
Gemäß der nun in die Vernehmlassung gegebenen Vorlage übernehmen Bund und Kantone im Regionalen Personenverkehr (RPV) auch für dieses Jahr die Defizite 2021 des bestellten Angebots. Dies weil die Einnahmen der Transportunternehmen aufgrund der coronabedingten Einschränkungen nach 2020 auch 2021 tiefer ausfallen als geplant. Bund und Kantone sollen daher das Defizit 2021 – wie 2020 – nachträglich durch einen zusätzlichen einmaligen Beitrag decken. Die Transportunternehmen müssen sich ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechend aber ebenfalls an den Kosten beteiligen
Verzichten will der Bundesrat hingegen auf eine bundesseitige finanzielle Unterstützung des Ortsverkehrs und des touristischen Verkehrs. Dafür sind laut Gesetz die Kantone, Gemeinden und allenfalls weitere öffentliche Körperschaften zuständig. Aufgrund der Erfahrungen aus dem letzten Jahr und der groben Abschätzungen über das voraussichtliche Ausmaß der finanziellen Folgen der Corona-Krise auf diese beiden Bereiche sieht der Bundesrat keinen Anlass, von diesen Regeln abzuweichen.
Für den Fall, dass das Parlament eine Ausnahme beschließen möchte, zeigt der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage zum zweiten Maßnahmenpaket einen Weg dafür auf. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Parlament eine Ausnahme beschlossen und den Orts- und touristischen Verkehr mit Bundesgeldern unterstützt.
Die Finanzierung der Unterstützungsmaßnahmen ist bundesseitig mehrheitlich bereits gesichert. Nicht Teil des Maßnahmenpakets ist eine allfällige Unterstützung des Fernverkehrs der SBB. Aufgrund der Dringlichkeit wird die Vernehmlassung zum zweiten Maßnahmenpaket in einem verkürzten Verfahren durchgeführt. Ziel ist, dass das Parlament bereits in der Wintersession das Geschäft beraten kann.
Quelle: BAV