Das Saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) stellt einen neuen Verkehrsentwicklungsplan für den öffentlichen Personennahverkehr (VEP ÖPNV) auf. Bestandteile des VEP ÖPNV sind zum einen das Fahrtenangebot auf den Strecken des Schienenpersonennahverkehrs und des landesweiten Busliniennetzes (R-Linien und MS-Linien). Zum anderen thematisiert der VEP ÖPNV Ausbaubedarfe hinsichtlich der Infrastruktur sowie landesweite Qualitätsstandards für den Bus- und Bahn-Verkehr, die auch für den lokalen Nahverkehr in den Saarländischen Städten und Gemeinden zur Geltung kommen.
Seit Inkrafttreten des bisherigen VEP ÖPNV im Jahr 1998 haben sich die Rahmenbedingungen im Nahverkehr verändert und viele Maßnahmen und Zielsetzungen des bisherigen Plans sind inzwischen umgesetzt worden. Aus diesem Grund wird eine grundlegende Neuaufstellung des Plans durchgeführt, der auf aktuellen gesetzlichen, demografischen, raumstrukturellen und verkehrlichen Rahmenbedingungen aufbaut.
Am 13.07.2021 wurde im saarländischen Ministerrat die finale Version des Verkehrsentwicklungsplans für den saarländischen öffentlichen Personennahverkehr (VEP ÖPNV) beschlossen. Nach der Vorlage des VEP ÖPNV im Ministerrat im Februar dieses Jahres fand zunächst die Anhörung durch Landtag, Aufgabenträger, Kammern und Verbände sowie Verkehrsunternehmen, mit der Möglichkeit zur Stellungnahme statt. Der Entwurf des VEP ÖPNV wurde dann im Hinblick auf Hinweise, Anregungen und Verbesserungsvorschläge aus der Anhörung überarbeitet. Mit der nun erfolgten Beschlussfassung durch den Ministerrat liegt damit die finale Version des Verkehrsentwicklungsplans ÖPNV vor. Mit der Umsetzung der Maßnahmen kann nun begonnen werden.
Der Verkehrsentwicklungsplan ÖPNV bezieht sich vor allem auf das vom Land verantwortete Nahverkehrsangebot auf den Eisenbahnstrecken und alle regionalen Buslinien, die das Schienennetz ergänzen. Darüber hinaus zeigt er saarlandweite Strategien in allen überregionalen Handlungsfeldern des ÖPNV auf und legt landesweite Standards fest, die auch auf der regionalen und lokalen Ebene von den Aufgabenträger des ÖPNV erfüllt werden sollen. Dabei handelt es sich grundsätzlich um mittel- und langfristrige Strategien und Schritte zur Weiterentwicklung des ÖPNV. Auf dieser Grundlage werden konkrete Einzelmaßnahmen ausgearbeitet und sukzessive umgesetzt. Das gilt insbesondere für die vorgesehenen Infrastrukturvorhaben, wie etwa Reaktivierung und Neubau von Schienenstrecken, Bau oder Ausbau von Haltepunkten und Verknüpfungsanlagen.
Zentrale Handlungsfelder im VEP ÖPNV:
1:Landesnetz Bus und Bahn
2:Barrierefreiheit
3:Klima und Umwelt
4:Stationen und Haltestellen
5:Sicherheit
6:Tarif und Vertrieb
7:Digitalisierung
8:Vernetzte Mobilität
9:Tourismus
10:Marketing und Kommunikation
Diese Handlungsfelder bilden die Arbeitsgrundlage für zuvor definierte Oberziele. Zu diesen zählen zuvorderst die gleichberechtigte Teilhabe für alle, ebenso der vereinfachte Zugang zu Bus und Bahn, insbesondere für Menschen, die bisher noch nicht oder kaum mit dem ÖPNV unterwegs waren. Aber auch eine noch bessere Erreichbarkeit, die engere Verknüpfung von Verkehrsmitteln und ein verbessertes Sicherheitsgefühl sind Ziele im Verkehrsentwicklungsplan.
In welchem Umfang die identifizierten Projekte und Maßnahmen im VEP ÖPNV umgesetzt werden, hängt auch von der Höhe der Mittel ab, die zur Verfügung stehen. Bei gleichbleibender Finanzierung ließen sich mit den notwendigen Investitionskosten von rund 20. Mio Euro und zu erwartenden jährlichen Betriebskosten von rund 8 Mio. Euro jährlich ca. 6.400 neue Fahrgäste pro Tag generieren. Ziel von Verkehrsministerin Anke Rehlinger ist die Umsetzung aller im VEP ÖPNV vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen. Damit wäre ein Finanzbedarf von rund 355 Mio. Euro verknüpft, bei jährlichen Betriebskosten von 25 Mio. Euro. So könnten 20.000 neue Fahrgäste täglich generiert werden. Die Investitonskosten können zu großen Teilen vom Bund gefördert werden, darunter beispielsweise Reaktivierungsmaßnahmen. Hier ist etwa eine Förderung von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten durch den Bund im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes möglich.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlands