Die Mehrheit der Verkehrsministerinnen und -minister der Bundesländer haben sich am 16. Juni 2021 im Rahmen einer Videokonferenz für eine bundesweit einheitliche Regelung zur Maskenpflicht im ÖPNV ausgesprochen. Die Länder sind mit Ausnahme Bayerns der Auffassung, dass für das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste und deren Vertrauen in den ÖPNV sowie zum Schutz vor Infektionen weiterhin die Notwendigkeit zum Tragen medizinischer Masken besteht.
Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz Dr. Maike Schaefer dazu: „Das verbindliche Tragen einer medizinischen Maske ist ein wesentlicher Grund dafür, den ÖPNV bei Beachtung der Coronaregeln nutzen zu können.“
In Bayern gilt nach wie vor eine FFP2-Maskenpflicht.
Quelle: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen
Zur tatsächlichen Ansteckungsgefahr im ÖPNV:
Keine erhöhte Infektionsgefahr im ÖPNV