Während der Corona-Pandemie sind Busse und Bahnen regelmäßig und zuverlässig gefahren, obwohl viel weniger Menschen unterwegs waren. Um die wirtschaftlichen Schäden auszugleichen, die während der Pandemie entstanden sind, springt das Land NRW auch im Jahr 2021 mit dem ÖPNV-Rettungsschirm ein. Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr können ab sofort Anträge auf Erstattung der Schäden stellen. Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat die aktuelle Richtlinie für die Gewährung der Ausgleichszahlungen des Jahres 2021 veröffentlicht.
„Gute Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Deswegen sind auch in der Pandemie Busse und Bahnen zuverlässig gefahren und haben dafür gesorgt, dass alle mobil geblieben sind. Wir halten gegenüber den Kommunen Wort und stärken dem ÖPNV auch 2021 den Rücken. Für Corona-Schäden stellt das Land 278 Millionen Euro für bessere, sichere und saubere Mobilität in Bus und Bahn zur Verfügung. Diese Kompensation für Ausnahmeausfälle können unsere Partner im ÖPNV jetzt abrufen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
Neben dem Ausgleich für Verluste aus dem Ticket-Verkauf können Unternehmen und Aufgabenträger erhöhte Ausgaben etwa für Trennscheiben an Fahrerplätzen in Bussen und Bahnen oder in den Ticket-Verkaufsstellen geltend machen. Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger des ÖPNV, einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), müssen ihre Anträge bis zum 30. September 2021 stellen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen formlosen Antrag zu stellen. Damit ist es möglich, schon kurzfristig zunächst einen Teil erstattet zu bekommen.
Das Landeskabinett hatte im Mai beschlossen, zusätzlich rund 278 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt für den Rettungsschirm bereitzustellen, nachdem im vergangenen Jahr bereits 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden waren. Zusätzlich zu den Landesmitteln hatte Nordrhein-Westfalen vom Bund bislang 463 Millionen Euro erhalten. Der Bund hat angekündigt, bundesweit eine weitere Milliarde Euro bereitzustellen. Dazu läuft das Gesetzgebungsverfahren derzeit. Nordrhein-Westfalen will den Betrag, den es vom Bund dann zugewiesen bekommt, noch einmal um die gleiche Summe aufstocken.
Die Anträge können ab sofort an die jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung gerichtet werden.
Link zu den Formularen zum Corona-Rettungsschirm für den ÖPNV im Jahr 2021
Quelle: Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen