Das Bundeskabinett hat heute einer von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegten Formulierungshilfe zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt. Damit sollen die Corona-Hilfen für den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) weiter aufgestockt werden – um noch einmal eine Milliarde Euro für das Jahr 2021. Die Koalitionsfraktionen können nun einen entsprechenden Gesetzentwurf aus der Mitte des Deutschen Bundestages einbringen.
Scheuer: „Klimaschutz im Verkehr beginnt vor der Haustür – beim Einsteigen in den öffentlichen Nahverkehr. Ein gutes ÖPNV-Angebot ist eines unserer wichtigsten Instrumente. Wir unterstützen die Länder bereits massiv mit Finanzhilfen. Mit noch einmal einer Milliarde Euro Corona-Hilfen zusätzlich können wir den umweltfreundlichen ÖPNV weiter leistungsfähig und zuverlässig am Laufen halten, das Vertrauen stärken und das System insgesamt zukunftsfest zu machen.“
Mit dem Corona-Hilfspaket hat der Bund den Ländern bereits im Jahr 2020 – zusätzlich zu den regulären Regionalisierungsmitteln – weitere 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Die Länder haben eine hälftige Übernahme der coronabedingten finanziellen Nachteile im ÖPNV zugesagt, so dass nun Schäden der Jahre 2020 und 2021 in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro ausgeglichen werden können.
Mit den sog. „Regionalisierungsmitteln“ des Bundes können die Länder den Nahverkehr finanzieren. Diese Mittel betrugen im Jahr 2020 regulär rund 8,85 Milliarden Euro. Sie stiegen im Jahr 2021 bereits regulär auf rund 9,26 Milliarden Euro. Damit leistet der Bund einen wesentlichen Beitrag für ein leistungsfähiges Nahverkehrsangebot vor Ort.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur