Seit dem 24. April gilt für Fahrgäste im ÖPNV: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Tagen von über 100 gilt entsprechend des Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung die Corona-Notbremse und es muss eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) in Bussen und Bahnen sowie an den Stationen und Haltestellen des Verkehrsverbundes Region Braunschweig (VRB) getragen werden. Eine OP-Maske (= medizinische Maske) reicht dann nicht mehr aus.
Sollte die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (wobei Sonn-/Feiertage nicht zählen) unter 100 sinken, kann entweder eine FFP2-Maske oder eine OP-Maske getragen werden kann.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, sowie Personen, die aufgrund einer Erkrankung nicht zum Tragen einer Maske verpflichtet sind. Letztere müssen gegebenenfalls ein entsprechendes Attest vorzeigen.
Im Gebiet des VRB sind die Inzidenzwerte sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund empfiehlt der VRB allen Fahrgästen, grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen. Informationen, ob in der Region die Corona-Notbremse Anwendung findet und somit verpflichtend eine FFP2-Maske im ÖPNV zu tragen ist, geben die kreisfreien Städte und Landkreise. Bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen erixx und metronom (enno) gilt eine dauerhafte Tragepflicht von FFP2-Masken.
Quelle: VRB