Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat sich in der Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag zum Infektionsschutzgesetz klar gegen eine Höchstbesetzung in Bussen und Bahnen ausgesprochen. Eine Auslastungsgrenze von maximal der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgäste, wie dies im aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung gefordert werde, sei objektiv nicht umsetzbar oder kontrollierbar, so der Verband.
„Wir unterstützen jede sinnvolle bundesweite Maßnahme, um die Ausbreitung der Coronainfektionen wirksam und nachhaltig einzudämmen. Dies hat weiterhin oberste Priorität. Die Festlegung einer Obergrenze von 50 Prozent bei der Auslastung in unseren Fahrzeugen ist jedoch weder notwendig noch in der Praxis vernünftig umsetzbar. Die Verkehrsunternehmen fahren seit Pandemiebeginn weitestgehend das vollständige Leistungsangebot an Bussen und Bahnen, teilweise sogar mehr. Bei aktuellen Fahrgastrückgängen zwischen durchschnittlich 44 und 70 Prozent ist für alle Kundinnen und Kunden, die den ÖPNV nutzen, ausreichend Platz vorhanden um die pandemiebedingt notwendigen Abstände in den Fahrzeugen einzuhalten“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Ohne zusätzliches Prüfpersonal sei die Einhaltung der Höchstbegrenzung in den Fahrzeugen nicht kontrollierbar. Gleichzeitig ist es aus VDV-Sicht nicht sinnvoll, zusätzliches Personal in die Fahrzeuge zu schicken, um die Auslastung zu prüfen, denn auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen direkten Kontakt möglichst vermeiden.
Der VDV begrüßt im Rahmen der Anhörung zudem bundesweite und einheitliche Standards bei den Infektionsschutzmaßnahmen. Denn Busse und Bahnen – und damit auch die Fahrgäste – fahren häufig über Länder-, Stadt- bzw. Landkreisgrenzen hinaus. Unterschiedliche Regelungen führen daher bei den Kundinnen und Kunden zur Verunsicherung und erschweren außerdem die Umsetzung sowie die Kontrolle und Kommunikation der Maßnahmen durch die Verkehrsunternehmen erheblich: „Einheitliche Regelungen zum Schutz vor weiteren Coronainfektionen sind unabdingbar, um eine Durchsetzung und Kontrolle der geltenden Infektionsschutzmaßnahmen in den Fahrzeugen zu gewährleisten. Auch mit Blick auf die Nachvollziehbarkeit und das Vertrauen sowie für eine klare und verständliche Information der Fahrgäste ist dies von außerordentlicher Relevanz“, erklärt Wolff.
Eine weitere Schutzmaßnahme aus dem aktuellen Regierungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes, die den öffentlichen Verkehr betrifft, ist die Maskenpflicht. Hier schlägt die Bundesregierung strengere Pflichten zum Tragen von „Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar)“ vor. Nach Ansicht des VDV entstünden dadurch massive Beeinträchtigungen im Betriebsablauf. Der Verband schlägt stattdessen vor, dass eine Tragepflicht von FFP2-Atemschutzmasken oder zugelassenen medizinischen Gesichtsmasken gesetzlich vorgeschrieben wird. „Wir unterstützen eine Maskenpflicht grundsätzlich, allerdings muss der reibungslose Betriebslablauf bei den Verkehrsunternehmen gewährleistet bleiben. Die Arbeitsschutzverordnung legt für FFP2-Masken eine Tragehöchstdauer von 75 Minuten mit anschließender Pause von 30 Minuten nahe. Die Anwendung dieser Regelung wäre auf viele Berufsgruppen im öffentlichen Personenverkehr mit Aufgaben für einen reibungslosen Betrieb nicht zu vereinbaren, da beispielsweise die Abfertigung, bzw. die Abfahrt von Schienenbahnen nicht ausgesetzt werden kann bis die Tragepause vorbei ist. Auch im Linienbusverkehr würde sich in bestimmten Aufgabenbereichen dieses Problem stellen“, so Wolff abschließend.
Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen VDV