Verschiedene Schweizer Transportunternehmen haben in den letzten Jahren punktuell und aus unterschiedlichen Gründen zu hohe Subventionen bezogen. Nun liegen Vereinbarungen vor, mit welchen rund 60 Millionen Franken an den Bund und die Kantone zurückgeführt werden.
In den Fällen mit mutmaßlich betrügerischer Absicht soll eine Beurteilung durch die Strafverfolgungsbehörden erfolgen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat bereits nach dem «Fall Postauto» sein Aufsichtssystem mit einer Reihe von Maßnahmen angepasst.
Im Nachgang zum «Fall Postauto» hat das BAV am 28. Februar 2020 über verschiedene weitere, unterschiedlich gelagerte «Subventionsfälle» informiert und dargelegt, dass die zu viel bezogenen Subventionen zurückbezahlt werden müssen. Inzwischen konnten in zwei Fällen Rückzahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden:
- Die BLS und die BLS-Tochter Busland zahlen dem Bund und den betroffenen Kantonen 49 Millionen Franken zurück. BLS und Busland hatten in den Jahren 2012 bis 2018 im regionalen Personenverkehr und im Ortsverkehr Halbtax-Erlöse aus dem «Libero»-Tarifverbund nicht in die Abgeltungsgesuche eingerechnet und dadurch überhöhte Subventionen bezogen.
- Mit der SBB haben das BAV und die betroffenen Kantone eine Vereinbarung zur Rückzahlung von 8,8 Millionen Franken abgeschlossen. Der SBB unterliefen in den Jahren 2012 bis 2019 Berechnungsfehler bei der Aufteilung der Einnahmen zwischen dem eigenwirtschaftlichen Fernverkehr und dem subventionierten regionalen Personenverkehr im Tarifverbund «Z-Pass». In diesem Fall gibt es keine Hinweise auf eine mögliche Betrugsabsicht.
In weiteren Fällen präsentiert sich der Stand der Aufarbeitung wie folgt:
- Bezüglich der Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) laufen Verhandlungen für eine Rückzahlung von 16 Millionen Franken. Die Federführung liegt beim Verkehrsverbund Luzern (VVL). Die VBL hatte gemäß einem von der Stadt Luzern in Auftrag gegebenen externen Untersuchungsbericht zwischen 2010 und 2017 auf Basis eines Holdingmodells überhöhte Abgeltungen bezogen.
- Das BAV hat weiter aufgedeckt, dass das holländische Unternehmen Shuttlewise, das im unbegleiteten kombinierten Verkehr durch die Alpen tätig war, Korrespondenz mit dem BAV manipuliert und falsche Angaben zu den transportierten Mengen gemacht hat. 2020 wurden dadurch überhöhte Betriebsbeiträge im Umfang von rund 0,5 Millionen Franken bezogen.
- Einen Fall mit internen Unregelmäßigkeiten bei der Finanzierung von Anschlussgleisen hat das BAV aufgearbeitet. Hier wurde der Fehlbare von der Bundesanwaltschaft per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, er muss überdies eine Wiedergutmachung leisten.
Quelle: Bundesamt für Verkehr