Der Bundesrat beschloss in seiner heutigen Sitzung abschließend die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes.
„Als Branchenverband begrüßen wir die fachlich ausgewogenen und zukunftsgewandten Neuerungen in diesem für die Verkehrsunternehmen so wichtigen Gesetz. Es ist für die Branche von hohem Wert, dass der Koalitionsvertrag hier umgesetzt und dieses Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen wird. Es ermöglicht uns, die vielen innovativen Projekte der Verkehrsunternehmen im Bereich von Bedarfsverkehren jetzt mit Rechts- und Planungssicherheit fortzuführen oder zu beginnen. Die starke Rolle der Kommunen als Aufgabenträger und Genehmigungsbehörden und die Regulierung des Mietwagens führt dazu, dass einer Rosinenpickerei zulasten des ÖPNV ein Riegel vorgeschoben werden kann. Denn dies würde den Zielen der Verkehrswende zuwiderlaufen. Stattdessen bietet eine sachgerechte Regulierung einen guten Rahmen für innovative Angebote der öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen sowie der Dienstleister und Mobilitätsplattformen im Interesse der Fahrgäste – die Möglichkeiten des Gesetzes müssen jetzt allerdings vor Ort auch klug eingesetzt werden.“
VDV-Präsident Ingo Wortmann
Hessens Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir sagte dazu heute am Rande der Bundesratssitzung in Berlin:
„Unser Ziel ist eine zukunftsfähige und klimafreundliche Mobilität. Dazu gehört auch, Alternativen zum privaten Auto zu stärken. Denn das macht den Umstieg attraktiver. Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes haben wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan: Moderne Mobilitätsdienste, die mehrere Fahrtwünsche als Sammelfahrt bündeln, das sogenannte ‘Ridepooling’, werden nun als reguläre Verkehrsformen zugelassen. Bisher waren sie im Rahmen von Experimentierklauseln auf drei Jahre befristet. Außerdem gibt es nun eine verlässliche rechtliche Grundlage, auch für Anbieter wie Uber, und gleichzeitig ist im Gesetz sichergestellt, dass es keine amerikanischen Verhältnisse geben kann.“
Das Personenbeförderungsgesetz ist die maßgebliche Regelung für die Marktordnung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Die Novelle schreibt die bestehende Rückkehrpflicht für Mietwagen fort und ermöglicht erstmalig auch Festpreise für bestimmte Taxifahrten. Um den Taxiverkehr zu schützen, erhalten Städte und Gemeinden die Möglichkeit, Mindestpreise für den Mietwagenverkehr festzulegen. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können die Genehmigungsbehörden dem Mietwagenverkehr Vorgaben zu Sozialstandards, Barrierefreiheit und Umweltverträglichkeit machen, wenn dieser mehr als ein Viertel des Bedarfsverkehrs ausmacht. Darüber hinaus gibt es künftig die Verpflichtung für Fahrerinnen und Fahrer von Taxen, app-basierten Sammelfahrten oder Mietwagen gleichermaßen, einen Fachkundenachweis vorzulegen. Der Ortskundenachweis wird im Gegenzug abgeschafft.
Quelle: VDV / Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen