Ein erklärtes Ziel des Gesetzentwurfs für das Personenbeförderungsrecht ist es, den ÖPNV im ländlichen Raum zu stärken. Wer dies will, muss den Bürgern auf dem Land moderne Mobilitätsleistungen anbieten, die mit den Vorteilen des Individualverkehrs annähernd mithalten können. Vom Dorf in den Nachbarort und in die Kreisstadt und, insbesondere wenn die Ballungsräume entlastet werden sollen, in die größeren Städte. Der gegenwärtige ÖPNV leistet das nicht, weil er den strukturellen Unterschied der unterschiedlichen Bedürfnisse von Bürgern in den Kleinstädten und Oberzentren einerseits und den Ballungsräumen andererseits nicht hinreichend berücksichtigt.
Worin besteht dieser Unterschied? In Ballungsräumen sollen möglichst viele Autofahrer aus umweltpolitischen Gründen dazu gebracht werden, vom eigenen Auto auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen. Das klappt in den Ballungsräumen immer dann besonders gut, wenn die letzte Meile annähernd bedient wird, von der Straßenbahnhaltestelle vor der Wohnung ins Theater zum Beispiel. Auf dem Land sieht das völlig anders aus. Es gibt einfach zu wenig Fahrgäste. Der jeweilige Mobilitätsbedarf bringt nicht die ausreichend große Zahl an Fahrgästen hervor, die nötig wäre, um sinnvollerweise regelmäßig betriebene ÖPNV-Busverbindungen anzubieten.
Den kompletten Artikel des ehemaligen hessischen Verkehrsministers Rechtsanwalt Dieter Posch lesen Sie in der aktuellen Nahverkehrs-praxis 3-2021.