Der Senat hat auf Vorlage von Verkehrssenatorin Regine Günther den neuen Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 (StEP MoVe) verabschiedet. Der StEP MoVe definiert, beschreibt und konkretisiert als verkehrsträger- und themenübergreifendes Planwerk für Berlin die strategische Leitlinie und den künftigen Handlungsbedarf der Verkehrspolitik des Senats. Der StEP MoVe dient als Rahmen für weitere Planwerke (etwa zu Nahverkehr, Radverkehr, Fußverkehr, Wirtschaftsverkehr), die damit auf den gleichen Annahmen und Zielstellungen aufbauen.
Der neue StEP MoVe weist gesamtstädtische Ziele, Handlungserfordernisse und notwendige Maßnahmen für einen Planungshorizont bis 2030 aus. Bereits in den vergangenen Jahren ist es gelungen, den Anteil aller Wege der Berlinerinnen und Berliner, die mit dem Umweltverbund aus ÖPNV, Rad- und Fußverkehr zurückgelegt werden, deutlich zu steigern. Zwischen 2008 und 2018 etwa stieg dieser Anteil von 67 Prozent auf 74 Prozent, während der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (hauptsächlich Kraftfahrzeuge) von 33 auf 26 Prozent abnahm. Insbesondere der Radverkehr stieg deutlich an: von 13 Prozent Anteil an allen Wegen im Jahr 2013 auf 18 Prozent im Jahr 2018.
Mit den zahlreichen Maßnahmen zur Stärkung von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr lässt sich so für das Jahr 2030 bereits ein Mindestanteil von 82 Prozent des Umweltverbunds modellieren. Darunter soll der Fußverkehr 30 Prozent, der ÖPNV 29 Prozent und der Radverkehr 23 Prozent aufweisen. Zugleich wird ein noch höherer Anteil dieser drei stadtverträglichen, umwelt- und klimaschonenden Verkehrsarten im Modal Split angestrebt.
Bereits mit dem Beschluss der ersten Teile des Mobilitätsgesetzes Berlin (MobG) wurden im Juli 2018 die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine in allen Teilen Berlins gleichwertige, an den Bedürfnissen von Stadt und Umland ausgerichtete Mobilitätsversorgung mit Vorrang des Umweltverbunds bei allen Planungen verankert. Der 2019 verabschiedete Nahverkehrsplan inklusive ÖPNV-Bedarfsplan setzte bereits klare Schwerpunktsetzungen für Verkehrsprojekte im Nahverkehr bis 2035. Auch die neuen klimapolitischen Ziele des Landes stellen einen wichtigen Handlungsrahmen für die Verkehrspolitik dar, darunter etwa das Ziel der Dekarbonisierung aller öffentlichen Fahrzeugflotten bis 2030. Ebenso stehen die Pendlerverbindungen mit dem Schienen-Infrastrukturprojekt i2030 – gemeinsam mit Brandenburg, der Deutschen Bahn und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) – vor einer entscheidenden Qualitätssteigerung.
Gerade aus Gründen des Klimaschutzes und der Luftreinhaltung strebt der Senat mittelfristig die Einrichtung einer sogenannten „Zero Emission Zone“ an, in der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren auf fossiler Basis nicht zugelassen sind.
Die Erarbeitung des StEP MoVe wurde von einem „Runden Tisch Mobilität und Verkehr“ in einem partizipativen Prozess begleitet und unterstützt. Die Ergebnisse sind in den neuen Stadtentwicklungsplan eingeflossen.
Quelle: Senatskanzlei Berlin