Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat formale Anträge an 101 Städte auf kurzfristig umzusetzende Radwege verschickt. Die DUH fordert darin innerhalb kürzester Zeit Autospuren in Pop-up-Radwege umzuwidmen und die von der Mehrheit der Menschen gewünschte Verkehrswende zu beschleunigen.

Pop-up-Radwege statt Autospuren

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat formale Anträge an 101 Städte auf kurzfristig umzusetzende Radwege verschickt. Die DUH fordert darin innerhalb kürzester Zeit Autospuren in Pop-up-Radwege umzuwidmen und die von der Mehrheit der Menschen gewünschte Verkehrswende zu beschleunigen. In einem neuen Rechtsgutachten zeigt die DUH den Städten zudem die verschiedenen Möglichkeiten auf, wie Städte rechtssicher Pop-up-Radwege einrichten können. Für lebenswerte und klimafreundliche Städte fordert die DUH zudem schnellstmöglich die Umwidmung von Straßenflächen auch in Fußwege und innerorts Tempo 30.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: “Wir brauchen kurzfristig eine Verdopplung der Radwege und die Zahl der Pkw muss sich halbieren. Unsere Städte und Kommunen müssen die seit Jahren steigende Zahl an Radfahrerinnen und Radfahrern endlich durch bessere Radwege unterstützen. Durch Pop-up-Radwege verkürzt sich die Dauer der Umsetzung von Radwegen von Jahren auf nur wenige Wochen. Dieses schnelle Tempo muss angesichts der Klimakrise zum neuen Standard werden. Die deutliche Mehrheit der Menschen bewertet Pop-up-Radwege als positiv. Sie rufen wir auf, uns Städte zu nennen, in denen wir Anträge auf Pop-up-Radwege stellen sollen.”
70 Prozent der Menschen bewerten laut einer repräsentativen Umfrage des Bundesverkehrsministeriums von September 2020 Pop-up-Radwege als positiv. Die nun in einem ersten Schritt verschickten Anträge adressiert die DUH an Städte mit hoher Luftbelastung und solche, die den Klimanotstand ausgerufen haben. In den kommenden Wochen stellt die DUH außerdem Anträge an Städte, die sie von Bürgerinnen und Bürgern genannt bekommt.
Zuletzt beschloss das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass Pop-up-Radwege in Berlin vorerst nicht zurückgebaut werden müssen (OVG 1 S 115/20). Ein aktuelles Gutachten im Auftrag der DUH belegt außerdem die Rechtmäßigkeit von kurzfristigen Pop-up-Maßnahmen. Das Gutachten der Kanzlei Geulen & Klinger bestätigt, dass Pop-up-Maßnahmen auch unabhängig von infektionsschutzrechtlichen Erwägungen zulässig sind. Städte können demnach rechtsgültig schnell und günstig Rad- und Fußverkehr fördern und Städte klimaverträglich und lebenswert gestalten.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Rechtsgutachten und eine Zusammenfassung des Gutachtens

Fahrrad-Umfrage des Bundesverkehrsministeriums

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