Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Bayern im Auftrag des Freistaats plant, finanziert und kontrolliert, hat das Wettbewerbsverfahren für den Regionalzugverkehr auf nicht-elektrifizierten Strecken in Oberfranken einschließlich zweier nach Unterfranken bzw. in die Oberpfalz führender Strecken eröffnet.
Der Verkehrsvertrag hat eine Laufzeit von zwölf Jahren: Der Nettovertrag startet im Dezember 2023 und endet im Dezember 2035. Interessierte Verkehrsunternehmen können ihre Angebote bis Juli 2021 abgeben. Den Zuschlag im Vergabeverfahren Regionalverkehr Oberfranken wird die BEG voraussichtlich im Oktober 2021 erteilen. Aktuell werden die Strecken überwiegend von Agilis betrieben. Das künftige Netz integriert auch den bayerischen Teil der bisher von der Länderbahn betriebenen grenzüberschreitenden Verbindung Hof – Selb-Plößberg – Aš/Asch – Cheb/Eger sowie die Regionalbahnen Hof – Gutenfürst, die aktuell die Erfurter Bahn fährt.
Die BEG bestellt bei dem künftigen Betreiber rund 5,4 Millionen Zugkilometer pro Jahr an Verkehrsleistungen, das entspricht einer Steigerung um rund acht Prozent gegenüber heute (2020: rund 5 Millionen Zugkilometer).
In der Ausschreibung sind barrierefreie, klimatisierte Gebrauchtfahrzeuge zugelassen. Das anspruchsvolle Betriebskonzept erfordert spurtstarke Fahrzeuge mit relativ kleiner Gefäßgröße. Wünschenswert wäre, auch in diesem Netz Fahrzeuge mit alternativen Antriebskonzepten zum Einsatz zu bringen. Bislang kann die Industrie aber noch keine Fahrzeuge mit alternativen Antriebskonzepten, welche die hohen fahrdynamischen und betrieblichen Anforderungen erfüllen, anbieten. Mit Umsetzung der vom Bund geplanten Streckenelektrifizierungen im östlichen Oberfranken ergeben sich voraussichtlich für die Folgeausschreibung in den dreißiger Jahren betrieblich und wirtschaftlich günstige Rahmenbedingungen für innovative Antriebe.
In den Fahrzeugen muss den Fahrgästen kostenloser WLAN-Empfang zur Verfügung gestellt werden.
Aufgrund der branchenweiten Personalknappheit, insbesondere bei Triebfahrzeugführern, erweitert die BEG die Anforderungen an das Personalkonzept der Bieter. Insbesondere muss der künftige Betreiber dokumentieren, wie er einen ausreichenden Personalbestand zum Betriebsstart als auch während der Vertragslaufzeit sicherstellen kann. Zusätzlich fordert die BEG eine Mindestausbildungsquote für Triebfahrzeugführer.
Die BEG stellt detaillierte Anforderungen in Sachen Qualität (Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Sitzplatzanzahl, Sauberkeit etc.). Unterschreitet ein Verkehrsunternehmen die von der BEG vorgegebenen Zielwerte, muss es Strafzahlungen leisten, übertrifft es die Mindestanforderungen, erhält es einen finanziellen Bonus.
Detaillierte Informationen zum Vergabeverfahren Regionalverkehr Oberfranken unter www.beg.bahnland-bayern.de/oberfranken
Quelle: BEG