Angesichts der Corona-Krise gewährt der Deutsche Bundestag der Deutschen Bahn jetzt eine höhere Verschuldungsobergrenze. Bis zu fünf Milliarden Euro darf der Konzern mehr aufnehmen. Die erneute Anhebung wird unter anderem mit dem verschärften aktuellen Lockdown begründet.
Die Deutsche Bahn (DB) wird wegen der Corona-Pandemie noch mehr Schulden aufnehmen müssen als sie geplant hatte. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird die Verschuldungsobergrenze der DB auf zunächst 32 Milliarden Euro für 2020 anheben.
Zudem soll eine weitere Anhebung auf 35 Milliarden Euro für das nächste Jahr beschlossen werden. Das erfuhr die WELT aus Parlaments- und Regierungskreisen. In diesem Jahr war die Grenze schon einmal wegen der immensen Folgen der Pandemie von gut 25 Milliarden Euro auf 30 Milliarden Euro erhöht worden.
Die erneute Anhebung wird nach WELT-Informationen zum einen mit dem neuen verschärften Lockdown begründet. Zum anderen müsse die Deutsche Bahn aber auch deshalb mehr Schulden in diesem Jahr aufnehmen, weil die geplante Eigenkapitalerhöhung um fünf Milliarden Euro durch den Bund nicht mehr vor dem Jahreswechsel 2020/2021 stattfinden könne.
Die für die Eigenkapitalerhöhung notwendige Zustimmung der EU-Kommission werde dieses Jahr nicht mehr erfolgen. Auch für eine weitere Milliarde Euro für den Klimaschutz fehle bislang die Genehmigung aus Brüssel.
Die Deutsche Bahn rechnet bislang mit Einbußen von bis zu 13,5 Milliarden Euro bis 2024 wegen der Corona-Krise. Um diese Verluste aufzufangen, sind neben der Eigenkapitalerhöhung um fünf Milliarden Euro auch Einsparungen und höhere Schulden der DB vorgesehen.
Die Nachfrage bei der Deutschen Bahn war durch die Pandemie drastisch eingebrochen, derzeit liegt die Auslastung im Personenfernverkehr nur bei etwa 20 bis 25 Prozent, das Angebot wird jedoch in fast vollem Umfang aufrechterhalten, sodass hohe Verluste für die DB entstehen.
Konkurrenten des Unternehmens kritisieren die geplante Eigenkapitalerhöhung durch den Bund als Wettbewerbsverzerrung und fordern Auflagen der EU-Kommission, wenn sie die Hilfen genehmigen sollte.
Quelle: welt.de