Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zeigt sich darüber besorgt, dass der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) mit Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen in der aktuellen Krise akut in seiner Existenz bedroht ist. Die Verkehrsunternehmen finanzieren sich zu mindestens 50 Prozent durch Fahrgeldeinnahmen. Durch die Schließung der Schulen und Fahrgastrückgänge zum Schutz der öffentlichen Gesundheit kommt es inzwischen zu Einnahmeverlusten zwischen 60-90 Prozent. Hinzu kommen höhere Kosten für Reinigung und Gesundheitsschutz, zudem werden mehr Fahrzeuge für weniger Fahrgäste benötigt, um die Einhaltung des Distanzgebotes von 1,5 Metern zu ermöglichen. Die Einnahmeneinbußen treffen öffentliche und private ÖPNV-Unternehmen in gleichem Maße. Die Folgen sind verheerend, die öffentliche Mobilität ist in akuter Gefahr.
„Einnahmenausfälle dürfen nicht zu Lasten der Beschäftigten und Unternehmen gehen“, betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Der ÖPNV muss als systemrelevante Branche ausreichend und verlässlich Personal vorhalten, um für die Bevölkerung eine verlässliche Mobilität zu garantieren. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte der systemrelevanten Berufe wie Gesundheitswesen, Rettungskräfte, Handel und Güter-transport, aber auch für alle anderen Menschen, die auf den ÖPNV angewiesen sind.“ Um die Unternehmen zu erhalten und einen Zusammenbruch des Systems öffentlicher Mobilität zu verhindern, müssten die aktuellen Einnahmeverluste ausgeglichen und die in den Verkehrsverträgen vereinbarten Zahlungen fortgeführt werden. Diese erforderlichen Kompensationen könnten die Kommunen in der aktuellen Krise nicht allein aufbringen, so die Gewerkschafterin.
Daher fordere ver.di ein Notfallprogramm für den ÖPNV mit Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen zum Ausgleich der entgangenen Einnahmen und zur Unterstützung der Kommunen. Das Notfallprogramm müsse sich aus allen für den ÖPNV vorgesehenen Mitteln der Länder und des Bundes speisen. Dazu gehören die für den ÖPNV vorgesehenen bisher nicht abgerufenen oder verwendeten Fördergelder aus den Förderprogrammen der Länder und des Bundesverkehrsministeriums, wie auch GVFG-Mittel (Mittel für den ÖPNV) des Bundes und nicht für den Schienenpersonennahverkehr verwendete Regionalisierungsmittel. Die Verwendung bereits bewilligter oder abgerufener und noch nicht verausgabter Mittel müsse den Kommunen freigestellt werden. Sollte dies nicht ausreichen, müssten weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden.
„Das Ziel des Notfallprogramms ist die Erhaltung der Unternehmen und die Sicherung der Einkommen und Arbeitsplätze der Beschäftigten in öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen sowie ihrer Subunternehmer und eine garantierte Mobilität durch den ÖPNV“, erklärt Behle. Die Nutzung von Geldern aus dem Notfallprogramm müsse zudem an Bedingungen geknüpft werden. Die Unternehmen müssen den Erhalt der Arbeitsplätze und weitestgehende Sicherung des Einkommens der Beschäftigten gewährleisten und tarifgebunden sein. Ansprüche aus dem Notfallprogramm müssen von den Unternehmen mit entsprechenden Verlustnachweisen belegt werden. Darüber hinaus sollen zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität in allen Ländern die Mittel unter anderem für Schülerverkehre für das Jahr 2020 sofort komplett an die Kommunen und Unternehmen ausgezahlt werden.
Quelle: ver.di Fachbereich Verkehr