Nach Ansicht des Digitalverbands Bitkom ist der nun vorliegende Referentenentwurf für eine Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) nur ein erster Schritt in Richtung eines effizienteren und vernetzten Verkehrs. „Anbieter von Ride-Pooling erhalten Rechtssicherheit und die Bürger damit die Chance auf mehr kostengünstige und umweltfreundliche Mobilitätsangebote, auch außerhalb der Großstädte“, kommentiert Bitkom-Präsident Achim Berg den Vorschlag. „Die Autoren des Gesetzentwurfs haben aber die Chance verpasst, Mobilität konsequent digital und klimafreundlich zu entwickeln und sich von überholten, historischen Vorschriften zu trennen, die Innovationen erschweren oder verhindern.“
So soll auch im novellierten Gesetz an der sogenannten Rückkehrpflicht festgehalten werden. Damit werden Fahrer, die über Apps buchbar sind, weiterhin gezwungen, nach jeder Fahrt leer zum Betriebs- oder Wohnsitz zurückfahren, sofern sie keinen direkten Anschlussauftrag haben. Darüber hinaus können Kommunen die Rückkehrpflicht künftig auch auf Ride-Pooling-Anbieter ausweiten, so dass deren Fahrzeuge ebenfalls zum Betriebssitz zurückkehren müssten. „Damit werden die Effizienzvorteile des Ride-Pooling konterkariert. Wege, die durch das Pooling mit den Fahrgästen eingespart werden, müssen dann stattdessen leer zurückgelegt werden“, sagte Berg. Erschwerend kommt hinzu, dass weiterhin der volle Mehrwertsteuersatz für private Pooling-Anbieter fällig wird, während kommunale Anbieter vom ermäßigten Satz profitieren.
Kritisch sieht Bitkom auch die Verankerung einer übergreifenden Mobilitätsdatenverordnung im Personenbeförderungsgesetz, die unter anderem die Pflicht zur Daten-Bereitstellung durch Vermittler und Unternehmen vorsieht. Dadurch besteht die Gefahr, dass Parallelstrukturen aufgebaut werden, da es ähnliche Bestrebungen mit der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität und dem geplanten Datenraum Mobilität bereits gibt. „Wir müssen die vorhandenen Daten viel stärker nutzen, um eine komfortable, sichere und ressourcenschonende Mobilität zu ermöglichen. Wichtig ist aber, dass wir uns nicht in parallelen Projekten verzetteln – und dass alle Anbieter von Mobilitätsdiensten dazu beitragen, nicht nur diejenigen, die vom Personenbeförderungsgesetz erfasst werden“, so Berg.
Ebenfalls vertan wurde die Chance, für kleinere und mittelgroße Orte besseren Zugang zum modernen und klimafreundlichen Fernbusverkehr zu schaffen und so eine Alternative zur Reise mit dem privaten Pkw zu bieten. Stattdessen drohen den Anbietern sogar längere und umfangreichere Genehmigungsverfahren, zum Beispiel weil künftig eine Registrierung für einzelne Fahrzeuge erfolgen soll und nicht mehr nur für die durchführenden Unternehmen.
Quelle: Bitkom
Vollständige Stellungnahme des Bitkom zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes