Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt die heute im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundetages beschlossenen Änderungen des Gesetzentwurfes zur Beschleunigung von Investitionen: „Mit der aktuellen Gesetzesinitiative der Bundesregierung und den wichtigen Änderungen der Koalitionsfraktionen sind in dieser Legislaturperiode weitreichende Neureglungen für eine Beschleunigung von Bauvorhaben im Nah- und Eisenbahnverkehr festgeschrieben worden. Viele zentrale Punkte, die wir als VDV im Namen der Branche lange gefordert haben, sind jetzt im Gesetzentwurf enthalten. Das betrifft Änderungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz, im Personenbeförderungsgesetz, im Raumordnungsgesetz und auch im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.
Hervorzuheben ist aus VDV-Sicht insbesondere die Ausweitung der neuen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben im ÖPNV. Wird beispielweise in Zukunft eine bestehende Betriebsanlage für Straßenbahnen erneuert, bedarf das Bauvorhaben keiner weiteren planungsrechtlichen Genehmigung mehr. „Das klingt relativ simpel, ist aber ein wichtiger Schritt für schnelleres Bauen bei unseren Vorhaben. Und genau das benötigen wir, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor durch mehr ÖPNV-Angebot zu erreichen“, so Wortmann. Die neuen Planungserleichterungen für PBefG-Verkehre gelten dabei auch für die weitere Digitalisierung und Automatisierung der Strecken, also für das Errichten von Masten oder Telekommunikationsanlagen.
Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V.