Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat die von Bund und Ländern beschlossenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens ab den 2. November als neuerlichen dramatischen Schlag für die Reisebusbranche eingestuft. Die Reisebusunternehmen fallen als Einrichtungen der Freizeitgestaltung und als Ausrichter von Unterhaltungsveranstaltungen sowie durch den allgemeinen Aufruf zum Reiseverzicht wie schon im Frühjahr unter die formulierten Komplettverbote.
Der bdo unterstützt ausdrücklich den Kampf gegen das zuletzt deutlich verstärkte Infektionsgeschehen. Die angeordneten Einschränkungen des öffentlichen Lebens bringen aber für die ohnehin schon schwer angeschlagene Reisebusbranche eine zweite vollständige Schließung, nach dem ursprünglichen Verbot von touristischen Reisebusfahrten im März. Dieser Schritt führt die Betriebe in eine gewaltige wirtschaftliche Krise, die sie nur mit der schellen Umsetzung der entsprechenden staatlichen Rettungsmaßnahmen überstehen können. Der bdo bewertet die von Bund und Ländern angekündigte außerordentliche Wirtschaftshilfe für die Zeit der verordneten Schließung als zwingend notwendiges und richtiges Instrument, das jetzt unbürokratisch zur Wirkung gebracht werden muss. Auch die Ankündigung, Hilfsmaßnahmen für Unternehmen zu verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche mit einer Überbrückungshilfe III zu verbessern, werden begrüßt. Mit Blick auf die genaue Ausarbeitung der Hilfsmaßnahmen drängt der bdo auf eine praxisnahe, schnelle und faire Umsetzung. Unternehmen dürfen beispielsweise nicht aufgrund ihrer Größe oder der betrieblichen Aufstellung beim Zugang zu den Hilfeleistungen benachteiligt werden.
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo)