Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) passt mit Start zum 23. Oktober seine Beförderungsbedingungen an und nimmt als einer der ersten Verbünde in Deutschland die Maskenpflicht in den sogenannten „Gemeinschaftstarif“ auf. Wer künftig ohne korrekt sitzenden Mund-Nasen-Schutz in Bussen und Bahnen vom Prüfpersonal angetroffen wird, muss mit einer Vertragsstrafe von 100 Euro rechnen. „In Zeiten steigender Infektionszahlen und vor dem Hintergrund, dass die allermeisten Fahrgäste sich an die Regel halten, möchten wir zeigen, dass es null Toleranz gegenüber Maskenmuffeln gibt“, betont KVV-Geschäftsführer Dr. Alexander Pischon. Die Anpassung der Beförderungsbedingungen bringt den Vorteil, dass die teilnehmenden Verkehrsunternehmen Verstöße gegen die Maskenpflicht nun selbst ahnden können, wozu es bislang keine rechtliche Grundlage gab. Mit dabei sind die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft, die Verkehrsbetriebe Karlsruhe, Abellio Rail Baden-Württemberg, die Stadtwerke Baden- Baden, die Verkehrsgesellschaft Rastatt, StadtBus Bruchsal sowie die Busunternehmen Omnibus Hassis, Kraichtal Bus und Friedrich Wöhrle. Damit sind die Innenstadtverkehre und die langlaufenden Stadtbahnverbindungen abgedeckt.
Quelle: Karlsruher Verkehrsverbund GmbH