Wer in Bussen, Bahnen, an Haltestellen, Bahnsteigen oder U-Bahnhöfen ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen wird, riskiert ein Bußgeld von 150 Euro. So sieht es die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vor. Kontrolliert wird die Einhaltung der Maskenpflicht in Essen und Mülheim durch die Ordnungsämter sowie durch die Ruhrbahn.
Mitarbeiter der Ruhrbahn können jetzt eine Anzeige beim Ordnungsamt einreichen, wenn sie Menschen ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen, an Haltestellen und U-Bahnhöfen antreffen. Diese sogenannte Drittanzeige wird dann vom Ordnungsamt bearbeitet und es droht eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro. So können Verstöße gegen die Maskenpflicht auch dann sanktioniert werden, wenn keine Mitarbeiter der Ordnungsämter bei Kontrollen der Ruhrbahn dabei sind.
Quelle: Ruhrbahn GmbH