Die EU-Kommission hat am 7. August 2020 die Bundesrahmenregelung für ÖPNV-Hilfen genehmigt. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die Beförderungsleistungen im öffentlichen Personenverkehr bzw. im Schienenpersonennahverkehr erbringen und direkt durch die Corona-Pandemie entstandene Schäden nachweisen können.
Der Schadenszeitraum erstreckt sich vom 1. März bis zum 31. August 2020. Eine Antragstellung ist bis zum 30. September 2020 möglich. Für die Finanzierung, Durchführung, Überprüfung und Auszahlung der Beihilfen auf Grundlage der Bundesrahmenregelung sind die Länder zuständig.
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e.V.