Der Senat hat dem neuen Verkehrsvertrag mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) für die Jahre 2020 bis 2035 zugestimmt. Mit diesem Vertrag wird das landeseigene Verkehrsunternehmen im Rahmen einer Direktvergabe ab dem 1. September 2020 beauftragt, die ausgehandelten, umfangreichen ÖPNV-Leistungen zu erbringen. Der Verkehrsvertrag, dem der BVG-Aufsichtsrat bereits zugestimmt hat, ist damit die vertragliche Umsetzung des 2019 vom Senat beschlossenen Nahverkehrsplans samt den geplanten Investitionen in neue Fahrzeuge, Erweiterung der Netze und Verdichtung der Takte.
Die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln bis 2035 beträgt rund 19 Mrd. € in den kommenden 15 Jahren. Darin sind u.a. enthalten:
- gut 2 Mrd. € für neue Straßenbahnstrecken
- rund 1,7 Mrd. € für Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen
- rund 600 Mio. € für laufende Projekte wie U5
- 450 Mio. € für den Betrieb von insgesamt 227 E-Bussen
- bis 2030 sollen die U-Bahn (für rund 2,4 Mrd. €) und die Straßenbahn (für rund 740 Mio. €) jeweils einen runderneuerten, vergrößerten Fahrzeugpark erhalten
Zum Vergleich: In der vergangenen Dekade betrugen die Investitionen in Fahrzeuge und Infrastruktur bei der BVG im Durchschnitt knapp 300 Mio. € pro Jahr. Im kommenden Jahrzehnt mit dem neuen Verkehrsvertrag werden diese Summen um mehr als das Zweieinhalbfache auf durchschnittlich rund 800 Mio. € pro Jahr erhöht. Für das Jahr 2024 ist eine erste große Revision des Vertrags verabredet, um gegebenenfalls Anpassungen der Pläne ab 2031 vornehmen zu können.
Quelle: Senatskanzlei Berlin