Straßenbahn

Nichteinhaltung der Maskenpflicht im Berliner ÖPNV kostet 50 €

Seit dem 27. April 2020 gilt in allen Fahrzeugen und Bahnhöfen des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Seitdem weist die BVG ihre Fahrgäste über sämtliche Informationskanäle sowie im persönlichen Gespräch kontinuierlich auf diese wichtige Maßnahme hin. Zuletzt hinzugekommen sind Aufkleber für alle Türen von Bussen und Bahnen.
Dr. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Auch wenn sich der deutlich überwiegende Teil unserer Fahrgäste vorbildlich an die Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckung hält, erleben wir in unseren Bussen und Bahnen leider immer wieder, dass es Mitmenschen gibt, die diese für unser aller Gesundheit so wichtigen Bestimmungen ignorieren. Diesem offenkundigen Zeichen von mangelnden Respekt gegenüber der Gemeinschaft werden wir nun noch direkter entgegentreten. Aus diesem Grund nehmen wir das verpflichtende Tragen einer Mund- und Nasen-Bedeckung in die Nutzungsbedingungen für alle unsere Fahrzeuge und Bahnhöfe auf.“
In Absprache mit dem Senat wird daher der Sicherheitsdienst der Berliner Verkehrsbetriebe Verstöße gegen die Maskenpflicht ab sofort mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro ahnden. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Fahrgästen und Personal.
Daher wird die Mund- und Nasen-Bedeckungspflicht nunmehr in die Nutzungsordnung der BVG aufgenommen und durch eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro untermauert. Vorsorglich weist die BVG darauf hin, dass Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes oder einer Behinderung von der Tragepflicht befreit sind, selbstverständlich von dieser Regelung ausgenommen bleiben.

Quelle: Berliner Verkehrsbetriebe AöR

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