Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Schleswig-Holstein für die Saubere Luft in Kiel hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig der Klage der DUH stattgegeben. In der Landeshauptstadt Kiel wird der Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 im Jahresmittel am Theodor-Heuss-Ring seit Jahren deutlich überschritten. Das Land Schleswig-Holstein hatte daher nach Klageeinreichung der DUH den für Kiel geltenden Luftreinhalteplan im Januar 2020 fortgeschrieben. Es hat darin vorgesehen, im Oktober 2020 kettenartig sechs riesige Luftfilteranlagen auf dem dortigen Radweg aufzustellen. Der Radweg würde dadurch an dieser Stelle unbenutzbar. Angeblich sollen diese bisher nirgendwo erprobten Filter in der Lage sein, die Luftbelastung an jedem Punkt der betroffenen Häuserzeile um mindestens 20 % zu reduzieren. Die DUH hat im Verfahren detailliert vorgetragen, warum diese Annahmen nicht plausibel sind. Für den Fall, dass die Luftfilter nicht die versprochene Wirkung haben, sieht der Luftreinhalteplan die unverzügliche Einführung eines Dieselfahrverbots vor. Die Landesregierung sieht Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge bis einschließlich der Abgasstufe Euro 5/V als geeignet an, die NO2-Grenzwerte einzuhalten.
In seinem Urteil teilt das Gericht die Kritik der DUH und sieht es ausweislich des zu prüfenden Luftreinhalteplans als nicht erwiesen an, dass die Luftfilteranlagen die benötigte und versprochene Reinigungswirkung beim Dieselabgasgift NO2 haben. Die der Behörde seinerzeit vorliegenden Gutachten haben vielmehr festgestellt, dass die Wirkung nicht erreicht wird.
Quelle: DUH