Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Branchenverband für über 600 Unternehmen des öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs, begrüßt die Kompromisse der Regierungskoalition sowie der Findungskommission zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG): „Das ist eine wichtige Vorentscheidung für die passgenaue und moderne Regulierung des Mobilitätsmarktes. Mit Blick auf Klimaschutz und Daseinsvorsorge ist entscheidend, dass der ÖPNV mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung im Linien- und Bedarfsverkehr die Basis der anstehenden PBefG-Evolution bildet. Pooling wird künftig ermöglicht, der Abstand zum Mietwagen bleibt durch die im Grundsatz fortgeltende Rückkehrpflicht erhalten und wird um eine Anti-Dumping-Regelung ergänzt. Das öffnet die Tür für weitere innovative, ergänzende Angebote zum klassischen Linienverkehr und sichert das Abstandsgebot zwischen den Verkehrsformen. Verpflichtungen und Privilegien müssen sich hier die Waage halten, damit weiterhin fairer Wettbewerb möglich ist. Aus unserer Sicht ist das mit den jetzt vorliegenden Eckpunkten gelungen“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.
Die Vertreterinnen und Vertreter aus Bund und Ländern in der PBefG-Findungskommission verständigten sich auf Eckpunkte, nachdem bereits vorher die Regierungskoalition einen Kompromiss gefunden hatte: „Damit wird ein System mit erheblicher Flexibilität geschaffen, gleichzeitig aber Wildwuchs und zusätzlicher PKW-Verkehr, der zu mehr Stau in den Städten führt, verhindert“, so Wortmann. Der VDV bewertet die vorliegenden Eckpunkte und den geschlossenen Kompromiss der Regierungsfraktionen als ausgewogen und sachgerecht. So sollen etwa Bedarfsverkehre, die die Fahrgastnachfrage bündeln, künftig der Betriebs- und Beförderungspflicht unterliegen, in den ÖPNV einschließlich Tarifsystem eingebunden werden und auch steuerlich wie Busse und Bahnen behandelt werden. Auch für Pooling-Verkehre außerhalb des ÖPNV gibt es neue, passend austarierte Rahmenbedingungen: „Für die Zulassung dieser Dienste hat die Kommune entsprechende Steuerungsmöglichkeiten, um ungewünschte Auswirkungen wie Mehrverkehr rechtzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Die Kommunen dürfen diese Angebote dann etwa zeitlich und räumlich beschränken und mit Mindestpreisen versehen“, so Wortmann. Auch die Rückkehrpflicht für Mietwagen, über die lange diskutiert wurde, bleibt erhalten, allerdings können innerhalb des Bedienungsgebiets andere Abstellorte als der Dienstsitz des Mietwagenunternehmens definiert werden.
PBefG-Eckpunkte stärken auch ÖPNV im ländlichen Raum Die Verkehrswende wird ohne einen stärkeren öffentlichen Verkehr im ländlichen Raum nicht erfolgreich sein. Um das Taxiangebot speziell im ländlichen Raum zu sichern, haben die kommunalen Aufgabenträger die Möglichkeit, Taxiverkehre aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Auch in Bezug auf das Geschäftsgebaren von digitalen Fahrdienst-Vermittlungsplattformen gibt es eine verdeutlichende Regelung: „Öffentliche Mobilität ist in Deutschland, gerade in ländlichen Räumen, Daseinsvorsorge und muss dementsprechend unter gleichen Rahmenbedingungen, transparent und fair für alle Bürgerinnen und Bürger funktionieren. Dazu passt das Auftreten einiger Plattformanbieter nicht, die sich in der Frage, ob ihre Fahrdienstleister am Markt die Regeln einhalten, aus der Verantwortung stehlen wollten. Heute und künftig sind sie dafür verantwortlich. Handeln und Verantwortung für dieses Handeln müssen zusammenfallen“, so Wortmann abschließend.
Quelle: VDV