Aufgrund der aktuellen Betriebssituation und der schlechten und nicht akzeptablen SPNV-Leistungen insbesondere auf den Linien S 3, S 9 und RE 49 hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gestern (12. Mai 2020) eine schriftliche Abmahnung an das Eisenbahnverkehrsunternehmen Abellio Rail NRW ausgesprochen. Auf den vom Unternehmen betriebenen S-Bahn-Linien entsprechen die Qualität und Quantität der Beförderungs- und Betriebsleistung nicht den verkehrsvertraglichen Leistungspflichten. Es kommt zu erheblichen Zugausfällen und massiven Angebotseinschränkungen.
Am 4. Mai hat das Eisenbahnverkehrsunternehmen Abellio Rail NRW dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) bekannt gegeben, dass es auf lange Sicht nicht in der Lage ist, seine verkehrsvertraglichen Verpflichtungen bei den Linien der S-Bahn Rhein-Ruhr nachzukommen. Im Rahmen mehrerer Krisengespräche auf Geschäftsführerebene hat der VRR das Unternehmen Abellio daraufhin nicht nur deutlich ermahnt, sondern auch unmissverständlich aufgefordert, schnellstmöglich alle Maßnahmen zu ergreifen, um die verkehrsvertraglichen Leistungen in einem ausreichenden Maß erfüllen zu können. Dazu hat Abellio erstmals am 8. Mai dargestellt, welche verkehrlichen Auswirkungen auf den einzelnen Linien und deren zeitliche Dauer aufgrund des Personalmangels vorgesehen sind. Aufgrund der Dauer und des Umfangs der verkehrlichen Auswirkungen kann der VRR diese Einschränkungen für die Fahrgäste jedoch nicht mittragen.
Mit der gestrigen Abmahnung ist das verantwortliche Management nun aufgefordert, geeignetere Maßnahmen einzuleiten, die schnellstmöglich zu erkennbaren Verbesserungen führen, um die verkehrsvertraglich geschuldete Leistung vollumfänglich erbringen zu können.
Quelle: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR