StVO-Novelle

Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) tritt am 28. April in Kraft

Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Es wird mehr Schutz für Radfahrende und Vorteile für das Carsharing sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge geschaffen. Und ab sofort wird härter bestraft, wer die Rettungsgasse blockiert. Die Neuerungen betreffen im Wesentlichen drei Bereiche:

  • Mit der StVO-Novelle werden neue bzw. erhöhte Geldbußen einhergehen – insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe.
  • Carsharing: Eingeführt werden u. a. ein neues Sinnbild, das als Grundlage für Zusatzzeichen Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglicht, und eine Plakette zur Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge, die gut sichtbar an der Windschutzscheibe zu befestigen ist.
  • Radverkehr: Es wird u.a. ein Mindestüberholabstand festgeschrieben. Außerdem gilt Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts. Mit der StVO-Novelle wird die bestehende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer ausgedehnt.

Die Neuerungen im Detail finden Sie hier.

Quelle: BMVI

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